Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Anhang

771 Manifest an Meine Grenzer der beiden Warasdiner (St. Georger und Creuzer) .Regimenter, der Städte Zengg, Belovár und Festung Ivanic, dann der Gemeinde Sissek. Beseelt von dem Wunsche, die Wohlfahrt und Machtstellung der Monarchie möglichst zu erhöhen, habe Ich das staatsrechtlicheVerfassungsleben in beiden Theilen derselben befestigt und neubegründet. Es ist nunmehr Mein Wille, dass auch Mein treues und tapferes Grenz­volk nicht länger ausgeschlossen bleibe, von demVollgenusse der constitutioneilen Beeilte, die den Ländern, zu welchen es staatsrechtlich gehört, gesetzlich zu­gesichert sind. Die Gerechtigkeit erheischt dies jetzt umsomehr, als durch die Ein­führung der allgemeinen Wehrpflicht im Gesammtreiche die Bedingungen jener drückenden Ausnahmsstellung entfallen, welche bisher zur unverhältnismässig schweren Belastung der Militär-Grenze, den anderen Ländern der Monarchie gegenüber, die Veranlassung boten. Die bisherige Verfassung Meiner Militär-Grenze wurzelt in einer langen Vergangenheit und ist mit den Sitten, Anschauungen und Gewohnheiten des Grenzvolkes innigst verknüpft. Der plötzliche Uebergang in ein neues Verwaltungs-System auf dem ganzen grossen Gebiete der Militär-Grenze wäre daher eine schwierige, kaum zu bewältigende Aufgabe. Aus diesem Grunde habe Ich mit Meinen Entschliessungen vom 19. August 1869 und vom 31. Jänner 1870 vorläufig nur die Uebergabe der von Euch be­wohnten Bezirke an die Civil-Verwaltung der Königreiche Croatien und Sla- vonien angeordnet und zugleich verfügt, dass dieselbe allmählich und ohne Ueberstürzung durchgeführt werde. Euere Vorfahren waren es, welche sichvordrei Jahrhunderten als dieErsten der steten Vertheidigung der Monarchie geweiht und das Militär-Grenz-Institut begründet haben. Wieder sollt Ihr es sein, denen es beschieden ist, den übrigen Grenzern voranzuschreiten auf der Bahn constitutionellen Staatslebens und gesetzlich normierter freiheitlicher Entwicklung. Nie noch hat der Grenzer gewankt in seinem festen Sinne für Gesetz und Ordnung, in seiner Treue für Thron und Vaterland. Ihr werdet die gleichen heiligen Gefühle auch in Eueren neuen Ver­hältnissen bewahren, — Ihr werdet ebenso loyale, dem Staate treu ergebene Bürger sein, als Ihr bisher hingebende tapfere Soldaten gewesen. Euer Kaiser und König erwartet dies mit Zuversicht von Euch! Mit Meiner Verordnung vom 8. Juni 1871 und Meinem Bescripte vom 8. Juni 1871 wurden alle.Bechte und besonderen Begünstigungen in unverrück­barer Weise bezeichnet, die Euch nach dem Scheiden aus dem Grenzverbande gewährleistet bleiben.. Empfanget nun noch den Dank Eueres Kaisers und Königs für die un­erschütterliche Treue und Ergebenheit, womit Ihr Euch gleich Eueren Vorfahren um Thron und Vaterland stets verdient gemacht haht. Gegeben in unserer Haupt- und Besidenzstadt Wien, am 8. Juni im Ein­tausend Achthundert Einundsiebenzigsten, Unserer Beiche im dreiundzwanzigsten Jahre. XXV. Franz Joseph m. p. 49*

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