Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen - II. Das Militär-Polizei-Wach-Corps

681 Als Dienstes-Abzeichen für die Mannschaft wurde 1878 ein halbmond­förmiger Bingkragen aus gepresstem Zinkblech vorgeschrieben, an dessen con­vexer Aussenseite eine schwarzlackierte, metallene Nummer befestigt ist, wo­gegen jene an den Patrontaschen entfielen. Dieses Dienstes-Abzeichen wird in allen polizeilichen Diensten am Waffenrocke unter dem obersten Knopfe getragen, am Mantel aber mit den Spitzen an die obersten Knöpfe anstossend. Laut den letztgiltigen organischen Bestimmungen vom Jahre 1894, welche im Jahre 1902 nur in Bezug auf die Standes-Verhältnisse eine Aenderung erfuhren, ist das Militär-Polizei-Wach-Corps ein militärisch organisierter, dem Verbände des k. und k. Heeres angehörender Wachkörper. Dasselbe besteht aus drei Abtheilungen mit den Standorten Lemberg, Krakau und Przemysl, welche als „Militär-Polizei-Wach-Abtheilung in . . . ” benannt werden. Diese Abtheilungeu sind zur Verseilung des Sicherheitsdienstes in ihren Standorten bestimmt. Sie werden je von einem Hauptmann (I. oder II. Classe) oder von einem Oberlieutenant commandiert und besteht der übrige Stand bei der Abtheilung in Lemberg, bei welcher im Jahre 1902 ein berittener Zug in der Stärke von 1 Lieutenant und 41 Mann (darunter 10 Pferdewärter) errichtet und der bis­herige Stand um 60 Unberittene erhöht wurde1), gegenwärtig ausser dem Commandanten aus 2 Subaltem-Officieren und 311 Mann; bei jener in Przemysl aus 1 Subaltern-Officier und 60 Mann; bei jener in Krakau endlich aus 2 Sub- altern-Officieren und 194 Mann; das ganze Corps zählt demnach 8 Officiere und 565 Mann. In militärischer Eichtung untersteht die Abtheilung in Lemberg dem dortigen Stadt-Commando, die beiden anderen den betreffenden Festungs- Commanden, in weiterer Linie alle den Militär-Territorial-Commanden, dann dem Eeichs-Kriegs-Ministerium; in Ausübung des Sicherheitsdienstes unter­stehen dieselben der Polizei-Direction ihres Standortes, weiter der Statthalterei Lemberg und dem Landes-Vertheidigungs-Ministerium; dem letzteren unter­stehen diese Abtheilungen auch in ökonomischer Eichtung im Wege der oben genannten Polizei- und politischen Behörden. Die fachmännische Ausbildung der Officiere und Mannschaft, sowie die Dienstleistung dieses Corps, wird durch den Gendarmerie-Inspector überwacht. Die Officiers-Stellen werden theils durch Beförderung im Corps, theils durch Transferierung freiwillig sich meldender Bewerber aus dem Stande des k. und k. Heeres gedeckt (letztere müssen eine dreimonatliche Probe-Praxis ablegen). Der Mannschafts-Stand wird ergänzt: 1. Durch Assentierung solcher Freiwilliger, welche ihre Dienstpflicht vollendet haben; 2. durch Transferierung von sich freiwillig meldendenden Eeserve- männern und Ersatz-Eeservisten des Heeres, dann von Nichtactiven der k. k. Landwehr; 3. durch Transferierung von liniendienstpflichtigen Soldaten der in Galizien und der Bukowina sich ergänzenden Begimenter. Zur Aufnahme in das Corps wird ausser den für die k. k. Gendarmerie (Sicherheits-Truppen im allgemeinen) erforderlichen Eigenschaften noch voll­kommene militärische Ausbildung, und bei der Mannschaft aus dem Präsenz- Stande eine Dienstzeit von mindestens einem, jedoch nicht über zwei Jahren gefordert. In Bezug auf Adjustierung traten gleichfalls im Jahre 1902 mehrfache Aenderungen ein: Der Csako ist von leichterer Ausführung als jener für die Infanterie2) und ist zu demselben ein Ueberzug aus schwarzer Wichsleinwand >) Diese Standes-Erhöhung tritt successive in den .! ahron 1903 und 1904 mit je 30 Mann ein. 2) Die Polizei-Soldaten tragen am Csako die Gefreiten-Distinction, alle übrigen Chargen die ihnen nach der letzteren zakommende.

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