Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Sicherheits-Truppen

Im allgemeinen. Zu den Sicherheits-Truppen werden gegenwärtig jene militärisch organi­sierten, jedoch nicht dem Stande der Feld-Truppen angehörenden Truppen­körper und Abtheilungen gerechnet, deren Bestimmung die Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung ist und gliedern sich dieselben hauptsächlich in die „Gendarmerie” und das „Militär-Polizei-Wach- Corps”. In älteren Zeiten gehörten hiezu auch jene Abtheilungen, -welche theils zur Hintanhaltung der Desertion, theils aus sanitär-polizeilichen Rücksichten (Verhinderung der Einschleppung von Krankheiten), endlich theilweise zu gefällsämtlichen Diensten in den Grenz-Provinzen der Monarchie aufgestellt und verwendet wurden. Diese Abtheilungen führten anfänglich den Kamen „Deserteurs- Cordon”, später jenen als „Militär-Grenz-Cordon” und wurden dieselben von 1830 an successive, die letzten derselben, die „Bukowinaer Grenz- Cordons-Bataillone”, 1851 aufgelöst. Was speciell die Gendarmerie betrifft, so war die erste derartige Truppe das nach Einverleibung der lombardisch-venezianischen Provinzen im Jahre 1814 von der früheren Regierung übernommene „Gendarmerie-Regiment in der Lombardié”1), welches jedoch nicht nur im Frieden zur Aufrecht­haltung der Ordnung und Sicherheit zu verwenden war, sondern eventuellen- falls auch im Kriege, wie jede andere Truppe, vor dem Feinde, oder zur Handhabung der Militär-Polizei gebraucht werden konnte. Nachdem schon im Juni 1849 die Aufstellung eines Gendarmerie- Regiments in Ungarn angeordnet worden war, wurde 1850 das Institut der J) In einigen Werken werden die bestandenen sogenannten „Land”-oder ,,Kreis”- Dragoner” als Vorläufer der Gendarmerie bezeichnet. Das beruht wohl auf einem Irrthum. Diese Land-Draeroner wurden im Jahre 1783 zuerst in Böhmen, später auch in den übrigen deutschen Erblanden, sowie in Galizien, theilweise an Stelle der bestandenen ..Kreis-Boten”, welche eine rein civil-politische Institution waren, aufgestellt. In jedem Kreise (Viertel) hatten drei solcher Leute, welche beritten waren und sich und ihr Pferd selbst verpflegen mussten, wofür sie ein jährliches Adjutum von 250 Gulden erhielten, den Dienst nach Anordnung der Kreis-Aemter zu versehen (Botendienste, Straf-Exe- cutionen u. s. w.). Die Ergänzung derselben konnte wohl durch taugliche Unterofficiere und Mannschaft der Regimenter, welche verlässlich und ausrichtsam sein mussten — In­länder bevorzugt — erfolgen, sie wurden zwar auch gegen Barzahlung seitens der Kreis- Aemter aas den Oekonomie-Commissionen mit ärarischen Kleidungsstücken betheilt (glatter Hut, graubraunes Roquelaur, hechtgrauer Bock mit gelber Egalisierung und weissen Knöpfen, weisse Cavallerie-Hosen, Grenadier-Säbel an der Infanterie-Säbelkuppel u. s. w.), bildeten jedoch keinerlei militärischen Körper. (H. K. R. 1784—38—638.) Mit mehr Berechtigung hätte die sogenannte, .Maréchaussó”, deren Errichtung im Jahre 1790 anfänglich in Nieder-Oesterreich geplant war, als eine Art Gendarmerie angesehen werden können, da dieselbe die Bestimmung hatte, die Sicherheit und Ruhe auf dem flachen Lande (den Strassen) herzustellen. Dieses Militär-Corps sollte ausser diesem Sicherheitsdienste im Frieden für den Kriegsfall als Stamm für ein aufzustellendes Stabs-Dragoner-Regiment dienen und auch bei der ersten Aufstellung theils aus dem eben dissolvierten Stabs-Dragoner-Regiment, theils ausUeberzähligen der Cavallerie-Regimenter (alte, vertraute, gut conduisierte Leute) formiert werden. Für jedes Viertel waren 10 Unter­officiere und 50 Mann, dann zusammen 4 Officiere angetragen. (H. K. R. 1790—44—316.) Ende des Jahres 1790 wurde jedoch die weitere Errichtung dieses Corps wieder sistiert.

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