Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Der Landsturm - 3. Der Landsturm in Tyrol und Vorarlberg mit dem Schiessstandswesen
597 ein „Landsturm-Territorial-Bataillon” k 3 bis G Feld-Compagnien (die Compagnie zu 3 bis G Zügen), dann eine Ersatz-Compagnie nach Bezirken gegliedert, aut'gestellt wird1). (Normal-Formation 4 Compagnien zu 4 Zügen, t Diese Bataillone führen fortlaufende Nummern nebst dem Namen der Hauptorte im Territorial-Bataillons-Bezirke, z. B. „Landsturm-Territorial- Bataillon Battenberg-Kufstein Nr. 13”. Jeder Feld-Compagnie der Territorial-Bataillone und den Zügen solcher Feld-Compagnien, welche sich nicht aus einem und demselben Orte ergänzen, ist ein eigener Ergänzungs-Bereich (Compagnie- oder Zugs-Bezirk) zugewiesen. Die Ersatz-Compagnie, aus dem ganzen Bataillon zusammengestellt, hat die Bestimmung, Landsturmmänner, die nicht genügend ausgebildet sind, zu instruieren; sie gliedert sich in so viel Züge, als es der Präsenz-Stand erfordert. Die Territorial-Bataillone haben zunächst die Bestimmung, zur „Ver- theidigung des Landes mit der Waffe” und sind so organisiert, dass selbst bei Abgabe von Landsturmmännern für gesetzlich zulässige Zwecke ihre militärische Brauchbarkeit noch erhalten bleibt. Ist das Massen-Aufgebot dieser Bataillone nicht erforderlich und genügen geringere, aber besser geschulte Kräfte, so stellt jedes Territorial-Bataillou nur eine „Auszugs-Compagnie” k 3 bis 6 Züge bei2), in welche vorwiegend nur militärisch ausgebildete Landsturmpflichtige einzutheilen sind. Innerhalb eines jeden Landsturm-Bezirkes können 3 bis ö solcher Compagnien zu einem „Auszugs-Bataillon” vereinigt werden. Dieselben werden nach dem Landsturm-Bezirk benannt und erhielten innerhalb dieser die fortlaufende Nummer in Bruchform; z. B. „Landsturm- Auszugs-Bataillon Trient-Valsugana Nr. VIH/2”3). Die Compagnien führen die Bezeichnung des zuständigen Territorial- Bataillons, z. B. „3. Feld-Compagnie Battenberg-Kufstein”. Solche Compagnien sammeln sich in den Formierungs-Stationen der Territorial-Bataillone zur Musterung und rücken von da in die Station des Landsturm-Bezirks-Commandos, wo sich das Auszugs-Bataillon formiert. Wenn keine Territorial-, sondern nur Auszugs-Bataillone aufgestellt werden, so wird in der Landsturm-Bezirks-Station eine Ersatz-Compagnie aufgestellt, welche zum 1. Auszugs-Bataillon gehört und die Bestimmung hat, alle Abgänge bei den Landsturm-Formationen des betreffenden Bezirkes zu decken. Wenn aber nachträglich die Heranziehung des Massen-Aufgebotes der Territorial-Bataillone nothwendig werden sollte, so sollen die früher erwähnten Auszugs-Compagnien ohne Schwierigkeit in ihre Territorial-Bataillone aufgehen können, um die militärische Tüchtigkeit der letzteren zu erhöhen. Die Standes-Yerhältnisse richten sich nach den einberufenen Alters- classen und werden nach Erfordernis geregelt. Jedes Bataillon hat einen Feld-Caplan, auch sind die Bataillone, da sie mehr für den Gebirgskrieg bestimmt sind, mit der doppelten Zahl von Blessiertenträgern dotiert. (Stand einer Compagnie k 4 Züge, daher 240 Mann)4). Für jedes in Aussicht genommene Auszugs- oder Territorial-Bataillon wird schon im Frieden ein Cadre von 13 Officieren und 80 Mann bereit gehalten, welcher Stand sich jedoch vermindert oder erhöht, je nachdem das Bataillon mit einem anderen als dem Normal-Stande von vier Compagnien formiert wird. x) Nach, den Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1870 warden schon im Frieden die Sturmpflichtigen jeder Gemeinde in einen oder mehrere Landsturm-Züge formiert, aus welchen innerhalb jeden Gerichts-Bezirkes Compagnien und Landsturm-Bataillone zu bilden waren. Die Züge sollten 50 bis 60, die Compagnien 150 bis 300, ein Bataillon 1000 Mann stark sein. 2) Ausnahmsweise kann auch die Formierung der Compagnie in vier Züge an- geordnet werden. 3) Siehe auch Anmerkung 3, Seite 588. 4) Der Stab eines Territorial- oder Auszugs-Bataillons ist mit 35 Mann normiert; Maximal-Stand einer Ersatz-Compagnie 373 Mann.