Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Aufgebote in den Erblanden bis 1809 - II. Die Aufgebote in den einzelnen Provinzen

32 Zu den Pflichten der Hauptleute gehöi’te es auch, darauf zu sehen, dass das Landvolk abgerichtet und fleissig geübt werde, was sich nicht nur auf den Gebrauch der Waffen beschränken, sondern auch den Felddienst, Verhalten in Scharmützeln, „Auflaufen” u. dgl. umfassen sollte *). Ob das ganze Aufgebot oder nur Theile desselben einzuberufen seien, hieng vom Aufgebots-Obristen ab und waren im ersteren Palle die übrigen Hauptleute mit dem Gehorsam an denselben gewiesen. Das Aufgebotsvolk war nicht nur gegen äussere Peinde zu verwenden, sondern konnten Theile desselben (einzelne Dörfer und Gemeinden) auch zur Mitwirkung bei Aufrechthaltung der Ordnung im Inneren, speciell auch zur Ver­haftung und Escortierang gefährlicher Verbrecher herangezogen werden, wobei auch durch dieHauptleute eine wechselseitige Unterstützung platzzugreifen hatte. Jedem Aufgebotsmann war es gestattet, zu den Musterungen mit seinen eigenen Waffen (Büchse und Wehr;, die er stets in gutem Stand erhalten musste, zu erscheinen. Was die Bezahlung betrifft, so erhielt der Obrist im Frieden ein Wart­geld von 500 Gulden j ährlich, wo von er auch seinen „Schreiber” erhalten musste; im Kriegsfälle, wo er verpflichtet war, einen Caplan, Profoss, Feldscher und Fourier auf eigene Kosten zu erhalten, bezog er 100 Gulden monatlich. Jeder Hauptmann erhielt im Frieden jährlich 100 Gulden, der Fähnrich und Feldwebel 50 Gulden, der Trommelschläger 16 Gulden. Im Kriege waren die Gebühren monatlich bemessen und betrugen 24 Gulden, beziehungsweise 16 und 8 Gulden. Die Auslagen für diese G ebühren wurden aus den Erträgnissen der Mauth- Gefälle in Görz bestritten. Da diese Gebiete vom 17. Jahrhundert an vom Feinde seltener directe bedroht waren, so gelangten die Cerniden wenig zur activen Verwendung2), und trat infolgedessen auch hier nach und nach eine Vernachlässigung der Vorsorge für die Schlagfertigkeit dieser Institution ein. Im polnischen Erbfolgekrieg wurden dieselben mit Rücksicht auf diesen Umstand von dem mit der Leitung der Vertheidigungs-Anstalten im Küsten- Gebiete betrauten FML. Kheul zumeist nur vermischt mit kaiserlichen Truppen zum Wachdienste herangezogen und erwiesen sich, in dieser Art verwendet, ziemlich brauchbar. Der genannte kaiserliche General fand sich trotzdem veranlasst, 1738 ein Project zur Reorganisierung derselben vorzulegen, in welchem er beantragte, die Einreihung in die Cei’nide auf die Leute vom 20. bis zum 40. Lebensjahre zu beschränken, um auf diese Weise ein kriegstüchtigeres Material zu ge­winnen, die Compagnien von unbrauchbaren Leuten zu befreien und auch die Dörfer nicht zu sehr zu entvölkern. Ferner beantragte er, die Mannschaften des istrianisch-quarnerischen Gebietes mit Einbeziehung jener von Triest in 4 Compagnien zu formieren. Die erste derselben sollte unter dem Cerniden-Hauptmann von Triest die Mannschaft dieser Stadt bis S. Servolo, die zweite mit dem Stabe in Duino, das Gebiet der dortigen (Triestiner) Territorial-Miliz umfassen, die dritte Compagnie wäre aus den Leuten von Fiume und Umgebung zu bilden, die vierte endlich aus den Unterthanen des der Landschaft Krain unterstehenden istrianischen Festlandes, den Herrschaften Pisino, Castelnuovo und Castua, für welche eine derartige Verpflichtung bisher nicht bestand3). !) Instruction für den Reinhard Grafen Stras soldo als Obrist, über das Aufgebot­volk in der gefürsteten Grafschaft Görz und der Hauptmannschaft Gradisca vom 8. Juli 1620. (K. A., F. A. 1620, VII, 5.) 2) Die letzte Verwendung derselben im Felde fand in dem kurz vor Beginn des 30jährigen Krieges stattgehabten Kriege gegen Venedig, dem Friauler Kriege 1614-1617 statt. Im spanischen Erbfolgekrieg war nur 1703 und 1704, anlässlich einer drohenden In­vasion durch die französische Flotte eine Bereitstellung des Aufgebotes an geordnet werden. (K. A., F. A. Italien 1703. XIII, 19; 1704, XIII, 7). 3) Fiume, eine freie Stadt wie Triest, unterstand damals in politischer Hinsicht der Landschaft Krain ; hier hatten nur die umliegenden Herrschaften von Zeit zu Zeit ähn­liche Miliz-Mannschaften mit 14tägiger Ablösung zu Garnisonsdiensten beizustellen, so Buttenegg und Jablanetz 160 Mann, die Patres Jesuiten 22Mann u. a. („Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen”, VII. Band, Seite 78.)

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