Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)
Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. k. Landwehr-Infanterie-Regimenter Nr. 1 bis 36
Im allgemeinen. Durch das Gesetz vom Jahre 1870 war die Zahl der eventuell aufzustellenden berittenen k. k. Landwehr-Abtheilungen mit 25 Escadronen festgesetzt worden, von welchen die aus Böhmen, Mähren und Schlesien, Oberund Nieder-Oesterreich, dann den übrigen Alpenländern (mit Ausnahme von Tyrol) sich ergänzenden 12 Escadronen als „Dragoner”1), die sich ausschliesslich aus Galizien ergänzenden übrigen 13 Escadronen als „Uhlanen” zu formieren waren. Jede Escadron sollte nach der betreffenden Provinz benannt und mit der fortlaufenden Nummer von 1 bis 12 (13) bezeichnet werden, z. B. „Böhmische Landwehr-Dragoner-Escadron Nr. 1Ó” oder „Galizische Landwehr-Uhlanen- Escadron Nr. 6” u. s. w. Jede Escadron war zur Durchführung ihrer Ergänzung an mehrere Landwehr-Bataillons-Bezirke gewiesen* 2). In die Landwehr-Cavallerie sollten nur die Beservemänner der in demselben Bezirke zuständigen Cavallerie-Begimenter des Heeres nach vollstreckter Dienstpflicht aufgenommen werden, eine directe Einreihung von Becruten hatte nicht stattzufinden. Die Officiere und Mannschaft der Escadronen, welche nur im Kriegsfälle activiert zu werden hatten, wurden im Frieden nur bei den zuständigen Landwehr-Bataillons-Bezirken evident geführt. Die Escadrons-Commandanten hatten von Seiner Majestät ernannt zu werden3). Der Kriegs-Stand einer Escadron war mit 172 Mann und 153 Pferden normiert. Bei vorhandenem Ueberschuss an Mannschaft konnte eine Ergänzungs- Abtheilung aufgestellt werden. Die Dienstpferde für die Landwehr-Cavallerie sollten im Wege des Handeinkaufes beigeschafft, eventuell vom Lande beigestellt werden. Die Adjustierung war im allgemeinen jener der Dragoner, beziehungsweise Uhlanen des stehenden Heeres gleich normiert4), nur für letztere krapp- rothe Tatarka, für erstere krapprothe Egalisierung an den Blousen der Mannschaft, beziehungsweise Waffenröcken der Officiere. Im Jahre 1872 wurde noch eine Abtheilung berittener Landwehr- Schützen in Dalmatien aufgestellt, welche sich aus den Bezirken der in Ober-Dalmatien formierten zwei Bataillone ergänzte. _D Und zwar Nr. 1 aus Nieder-, Nr. 2 aus Ober-Oesterreicli, Nr. 3 aus Mähren und Schlesien, Nr. 4 aus Mähren, Nr. 5 aus Steyermark, Nr. 6 aus Kärnthen und Krain, Nr. 7 bis 12 aus Böhmen.-) Siehe Anhang Nr. 27. 3) Für den Fall der Vorbereitung einer Mobilisierung sollten dieselben entsprechend früher einberufen werden. 4) Waffenrock wie bei der Landwehr-Infanterie nicht systemisiert, weisse Knöpfe mit der Escadrons-Nummer auf allen Bekleidungsstücken.