Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Landwehr - Die k. k. Landwehr-Infanterie-Regimenter Nr. 1 bis 36

Im allgemeinen. Durch das Gesetz vom Jahre 1870 war die Zahl der eventuell auf­zustellenden berittenen k. k. Landwehr-Abtheilungen mit 25 Escadronen fest­gesetzt worden, von welchen die aus Böhmen, Mähren und Schlesien, Ober­und Nieder-Oesterreich, dann den übrigen Alpenländern (mit Ausnahme von Tyrol) sich ergänzenden 12 Escadronen als „Dragoner”1), die sich aus­schliesslich aus Galizien ergänzenden übrigen 13 Escadronen als „Uhlanen” zu formieren waren. Jede Escadron sollte nach der betreffenden Provinz benannt und mit der fortlaufenden Nummer von 1 bis 12 (13) bezeichnet werden, z. B. „Böhmische Landwehr-Dragoner-Escadron Nr. 1Ó” oder „Galizische Landwehr-Uhlanen- Escadron Nr. 6” u. s. w. Jede Escadron war zur Durchführung ihrer Ergänzung an mehrere Landwehr-Bataillons-Bezirke gewiesen* 2). In die Landwehr-Cavallerie sollten nur die Beservemänner der in dem­selben Bezirke zuständigen Cavallerie-Begimenter des Heeres nach vollstreckter Dienstpflicht aufgenommen werden, eine directe Einreihung von Becruten hatte nicht stattzufinden. Die Officiere und Mannschaft der Escadronen, welche nur im Kriegs­fälle activiert zu werden hatten, wurden im Frieden nur bei den zuständigen Landwehr-Bataillons-Bezirken evident geführt. Die Escadrons-Commandanten hatten von Seiner Majestät ernannt zu werden3). Der Kriegs-Stand einer Escadron war mit 172 Mann und 153 Pferden normiert. Bei vorhandenem Ueberschuss an Mannschaft konnte eine Ergänzungs- Abtheilung aufgestellt werden. Die Dienstpferde für die Landwehr-Cavallerie sollten im Wege des Hand­einkaufes beigeschafft, eventuell vom Lande beigestellt werden. Die Adjustierung war im allgemeinen jener der Dragoner, beziehungs­weise Uhlanen des stehenden Heeres gleich normiert4), nur für letztere krapp- rothe Tatarka, für erstere krapprothe Egalisierung an den Blousen der Mann­schaft, beziehungsweise Waffenröcken der Officiere. Im Jahre 1872 wurde noch eine Abtheilung berittener Landwehr- Schützen in Dalmatien aufgestellt, welche sich aus den Bezirken der in Ober-Dalmatien formierten zwei Bataillone ergänzte. _D Und zwar Nr. 1 aus Nieder-, Nr. 2 aus Ober-Oesterreicli, Nr. 3 aus Mähren und Schlesien, Nr. 4 aus Mähren, Nr. 5 aus Steyermark, Nr. 6 aus Kärnthen und Krain, Nr. 7 bis 12 aus Böhmen.-) Siehe Anhang Nr. 27. 3) Für den Fall der Vorbereitung einer Mobilisierung sollten dieselben entsprechend früher einberufen werden. 4) Waffenrock wie bei der Landwehr-Infanterie nicht systemisiert, weisse Knöpfe mit der Escadrons-Nummer auf allen Bekleidungsstücken.

Next

/
Thumbnails
Contents