Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 5. (1903)

Die Landes-Vertheidigung - Die Militär-Grenze

254 Das neu zu bildende Linien-lnfanterie-Regiment Nr. 70 hatte nebst dem Namen des Inhabers die Benennung „Peterwardeiner Linien-lnfanterie- Regiment”, jenes Nr. 79 die Benennung „Otocaner Linien-lnfanterie- Regiment FZM. Graf Jelacic” für immerwährende Zeiten anzunehmen. Gleichzeitig trat in diesen Gebieten das Wehrgesetz im vollen Umfange in Kraft. Die Stabs- und Oberofficiere des Grenz-Truppenstandes wurden tlieils in das Heer, tlieils in die neu aufgestellten Landwehr-Bataillone übernommen. Die Fahnen der alten Grenz-Regimenter waren gleichfalls in den Pfarr­kirchen der bisherigen Regiments-Stabs-Stationen aufzubewahren. Mit den vorstehend geschilderten Bestimmungen war die Incorporierung der Grenze abgeschlossen, eine Institution von 300jähriger Dauer aulgehoben, eine Organisation aufgelöst, deren Zweck und Bedeutung von so hervor­ragendem Werthe für die Monarchie gewesen. Mit den Geschicken der letzteren innig verbunden, wird das Andenken an dieses ehemalige Soldatenland, das mit Antheil hatte an den ruhmreichsten Blättern der Geschichte Oesterreichs, stets weiter leben im ganzen Heere.

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