Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

150 Langer. vorliegenden Falle habe es sich ausdrücklich nur um die Beschaffung der zur Einrichtung der abgetretenen Festung Breisach nöthigen Geldsummen, also um einen Gegenstand gehandelt, welcher den Wirkungskreis der Regierung nicht im mindesten berühre *). Nicht nur der GL. Ludwig Markgraf von Baden hatte gelegentlich der Bestellung des Freiherrn von Thüngen zur Uebernahme der Festung Breisach auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die daraus entstehen, „weil man in den vorder­österreichischen Landen nicht wisse, wer Koch oder Kellner darin ist”2), sondern auch die oberösterreichischen Behörden erschöpften sich mit Bitten und Vorstellungen, um die baldige Allerhöchste Entscheidung wegen des Ober- Commandos in den Vorlanden und über die Anträge der Commission und der Behörden, weil sonst die Verwirrung stets grösser werde 3). Im Laufe des Jahres 1700 erflossen noch verschiedene Allerhöchste Entscheidungen, durch welche zunächst der FML. Philipp Graf von Arco zum Commandanten von Breisach ernannt und einzelne Verfügungen oder Anträge der zur Einrichtung der beiden Städte Freiburg und Breisach entsendeten Commission genehmigt wurden, aber auf eine vollständige, definitive Organisierung der gesammten Civil­und Militär-Verwaltung wurde vergebens gewartet. So er­hielten die Anträge und provisorischen Verfügungen der Haupt-Commission in Betreff der vorderösterreichischen Land­miliz, dass nämlich die fast ganz in Abgang gekommenen, aus den ursprünglichen sieben gebildeten fünf Fahnen wieder auf die alte Zahl festgesetzt werden sollten, die kaiserliche Be­stätigung, ebenso jene zur Regelung der Zoll- und Handels- Angelegenheiten. Geringeren und namentlich langsameren Erfolg hatten die Bitten des Geheimen Rathes und der oberösterreichischen Hofkammer um Zuwendung der Mittel aus den übrigen Erb­ländern, um die vorderösterreichischen Festungen mit Proviant, *) *) Copialbuch „Geschäfte vom Hof 1700”, Fol. 441 f. 2) H. K. R. 1700, Prot. Exp. Fol. 193. 3) Copialbuch „Ad Caesarem 1700”, Fol. 379.

Next

/
Thumbnails
Contents