Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)
Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700
142 Langer. Ober-Stuckhauptmann Claudius Anton de Bugnetti in Freiburg angekommeu und habe eine Ordre des General-Lieute- nants FM. Ludwig Markgrafen von Baden mitgebracht, laut welcher er die Ober-Aufsioht über alle in den unter dem Commando des General-Lieutenants stehenden dortländigen Festungen befindlichen Zeughäuser führen solle, zu welchem Zwecke alle daselbst angestellten Artillerie-Officiere mit dem Gehorsam auch an ihn angewiesen seien. Die Hofkammer sei daher genöthigt gewesen, den vorderösterreichischen Kammerrath Haas als den von der Commission provisorisch bestellten Director der in das Camerale einschlagenden Militär- Angelegenheiten zu beauftragen, dass er ohne ausdrückliche Verordnung des Kaisers dem Ober - Stuckhauptmann Bu- gnettti weder eine Amtshandlung oder einen Eingriff in die der Hofkammer unterstehenden Zweige des Militärwesens gestatten, noch die verlangten Brod-Portionen erfolgen, sonst aber die von dem General-Lieutenant in rein militärischen Angelegenheiten ergehenden Anordnungen respectieren solle. Es sei zu vermuthen, dass der General-Lieutenant mit derlei Ordonnanzen fortfahren, und aus den einander entgegengesetzten Anordnungen allerlei Unzukömmlichkeiten erfolgen dürften, so dass namentlich in der Verwaltung des Proviantwesens, welches ausschliesslich der oberösterreichischen Hofkammer anvertraut sei, schwer fortzukommen sein werde, da schon jetzt die Commandanten der Regimenter die von der Hofkammer getroffenen Anordnungen nicht annehmen und die Proviant - Haupt - Quittungen nicht unterschreiben wollen, indem sie sich damit entschuldigen, dass sie einzig von dem kaiserlichen Hofkriegsrath abhängen. Die Geheimen Käthe und die Hofkammer stellten daher die aller- unterthänigste Bitte, der Kaiser möge über die von der Haupt - Commission erstattete Relation in Gnaden zu ent- schliessen geruhen, insbesondere aber zur Beseitigung der über die militärische Ober - Direction obwaltenden Zweifel und der daraus entspringenden, einander widersprechenden Ordonnanzen, durch welche der Gehorsam untergraben und schädliche Unzukömmlichkeiten hervorgerufen werden, allergnädigst anordnen, dass das Ober-Commando nach alter Observanz ausschliesslich dem oberösterreichischen Geheimen