Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698—1700. 135 thanen erschienen, um über die so lange erlittenen Kriegs­drangsale und die ihnen auferlegte kostspielige Unterhaltung der Linien und Postierungen von Viliingen über den Schwarz­wald bis an das „Rothe Haus” Beschwerde zu führen. Der General-Lieutenant FM. Ludwig Markgraf von Baden hatte während des letzten Krieges, als Freiburg und Breisach noch in den Händen der Franzosen waren, dem Lande die Auf­führung und Besetzung dieser Linien aufgetragen und auch nach der Abtretung Freiburgs die fortdauernde Besetzung derselben anbefohlen. Der FML. Gschwind und der GFWM. Landgraf von Fürstenberg waren der Ansicht, dass aller­dings unter den damaligen Umständen die Besetzthaltung dieser Linien ganz überflüssig sei; allein auf eine diesbezüg­liche Vorstellung des FML. Gschwind hätte der Markgraf von Baden nicht geantwortet. Eine weitere Beschwerde richtete sich gegen die fort­währenden Truppen-Durchmärsche und die dabei vorkom­menden Bedrückungen und ungerechtfertigten Ansprüche und Excesse. Er, Gschwind, habe, um Abhilfe zu schaffen, sich mit den Breisgauer Ständen und dem Ober-Kriegs-Commis- sariat in Verbindung gesetzt und die Märsche nach den Be­stimmungen des Reglements etapenmässig einzurichten ver­sucht, Avas ihm auch, soweit es österreichisches Territorium betrifft, gelungen sei. Da aber die vorderösterreichischen Lande überall von fremden Besitzungen unterbrochen und mit denselben vermischt sind, und eine vollständige Regelung dieser Angelegenheit nur im Einvernehmen mit dem schwä­bischen Kreise möglich sei, habe er sich an den Bischof von Constanz als dem erst-ausschreibenden1) Fürsten dieses Kreises um die Mitwirkung zur Abhaltung einer gemeinsamen Berathung gewendet. Er müsse zur Aufnahme der Verhandlungen mit dem schwäbischen Kreise umsomehr rathen, als thatsächlich ein unbeschreibliches, höchst strafmässiges Betragen und Excesse gegen die ausgesogenen Unterthanen verübt wurden und noch andauern. ') Ausschreibender oder kreisausschreibender Fürst hiess nach der alten Kreisverfassung des Deutschen Reiches jener Kreisstand, welchem die Einberufung der Kreisstände zum Kreistage und die Leitung dieser Versammlung übertragen war.

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