Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698—1700. 131 Magistrate, jene in den beiden Schlössern von einem Unter­nehmer unterhalten werden, müsse er bemerken, dass es dem Magistrat und dem Unternehmer schwer falle, die von den Soldaten oft muthwillig angerichteten Verwüstungen und Beschädigungen wieder herzustellen, so dass es nur gerecht und billig wäre, wenn die durch sträfliche Excesse ver­ursachten Schäden dem Magistrate, beziehungsweise dem Unter­nehmer ersetzt würden. Nachdem Se. Majestät die Festung Freiburg und alle anderen vorder- und oberösterreichischen Plätze dem alten Gebrauch und Herkommen gemäss wieder der Direction der oberösterreichischen Hofkanzlei und des oberösterreichischen Geheimen Käthes untergeordnet und der unmittelbaren Dis­position des Hofkriegsrathes entzogen haben, so sei daraus zu schliessen, dass diese Orte und Lande, namentlich in Friedenszeiten, dem Commando der Generalität nicht unter­worfen sein sollen. Allein in dieser Beziehung herrsche noch immer Streit und Zwiespalt, und es sei höchst nöthig, dass Se. Majestät zur Beseitigung der daraus für den Dienst und das Land entstehenden Nachtheile und Unordnung den wieder­holten Vorstellungen der Commission und des oberösterreichi­schen Geheimen Käthes gemäss Abhilfe schaffe 1). Die Gesammt-Commission und der FML. von Gschwind für seine Person hätten sich zwar bemüht, unter den nach Freiburg zurückgekehrten Behörden, die doch eine ohne die andere nicht fortkommen können, obschon sie einander nicht untergeordnet sind, das gute Einvernehmen zu befördern und jeden Zwiespalt zu beseitigen; allein um jeden Anlass zu Missverständnissen zwischen dem jeweiligen Commandanten in Freiburg und den beiden vorderösterreichischen "Wesen fernzuhalten, wäre er (Gschwind) der Meinung, dass den beiden vorderösterreichischen Wesen das Civile und Camerale, dem Commandanten aber das Militare zu überlassen und ausser­dem die oberste Direction in Freiburg zuzugestehen wäre, da dieser Ort in erster Linie eine Grenzfestung und nur zufällig ') Erst in den Jahren 1705—1707 wurde das bisher unter der Leitung der betreffenden Landesbehörden gestandene innerösterreichische, sowie das ober- und vorderösterreichische Militärwesen dem Wiener Hof- kriegsrathe untergeordnet. 9*

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