Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

122 La n g e r. französischen Besitzergreifung bestandenen Rechte, nicht an­erkannt werden könne. 11. Die Commission solle die Breisgauer Stände einbe­rufen und zur möglichst baldigen Rückerstattung der ihnen nach dem Nimweger Frieden zur Bezahlung der von den Franzosen auferlegten Brandschatzungen vorgestreckten Summe von 95.440 Gulden auffordern, damit die zur Aufbringung dieses Darlehens damals verpfändeten Herrschaften und Gefälle wieder eingelöst und deren Einkünfte der vorderösterreichi­schen Kammer zur Bestreitung der Ausgaben überwiesen werden können. Ferner seien die Stände zur Lieferung des für die Garnisonen in Freiburg, Breisach und Rheinfelden nöthigen Holzes, sowie zur Leistung eines höheren Geldbei­trages zur Verpflegung der Garnisonen zu bewegen, wogegen ihnen alle landesfürstliche Fürsorge zutheil werden solle. 12. Das seit einigen Jahren während des Krieges in Unordnung gerathene vorderösterreichische Cameralwesen sei gründlich zu untersuchen und in Erwägung zu ziehen, welche Aenderungen des Systems und der Personen nöthig wären. 13. Die sehr zurückgegangenen Zoll- und anderen Cameral- Gefälle, dann die Eisen- und Bleibergwerke seien nach Mög­lichkeit emporzubringen und Verbesserungen einzuführen. Zu diesem Zwecke solle sich die Commission unauffällig zu in­formieren trachten, wie es in diesen Dingen während der französischen Herrschaft gehalten wurde. Ueber alle in dieser Instruction angeführten Gegenstände solle die Commission an Ort und Stelle die Erhebungen pflegen, das Nützliche und Nothwendige provisorisch anordnen und einen ausführlichen Bericht an den oberösterreichischen Ge­heimen Rath, beziehungsweise an den Kaiser erstatten. Ausser dieser Instruction, welche alle drei Mitglieder der Commission, hauptsächlich jedoch die beiden Vertreter der Regierung und Kammer angieng, erhielt der FML. von Gschwind als Vertreter des Militärwesens noch den be­sonderen Auftrag zur Ordnung und Einrichtung der militäri­schen Angelegenheiten, sowie zur Vorlage eines eigenen Be­richtes und Gutachtens und geeigneter Anträge zur Ver­besserung der arg zerrütteten vorderösterreichischen Militär- Einrichtungen.

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