Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)

Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700

Die Reoccupaticn Freiburgs und Breisachs 1698—1700. Ill behalten zu können. Alle möglichen Vorwände mussten her­halten, die schlechte Jahreszeit, die Schwierigkeit, den in Freiburg aufgehäuften Proviant und das sonstige Kriegs- Materiale auf französischen Boden zu schaffen, endlich, als die anderen Ausreden schon abgenützt waren und keine Spur von Glaubwürdigkeit mehr besassen, stellten sie die Räumung der Festung Rheinfels durch Hessen-Cassel als Vorbedingung für ihren Abzug aus Freiburg1). ' Während dieser Zeit, welche durch eine langwierige Correspondenz zwischen den Hofstellen und den Landes­behörden, dem General-Lieutenant FM. Ludwig Markgraf von Baden, FZM. Freiherrn vonThüngen, demGFWM. Carl Egon Landgrafen von Fürstenberg, dem General-Gouverneur des Eisass, Marquis d’Uxelles und den Commandanten der ab­zutretenden Festungen ausgefüllt wurdeJ), ergiengen auf Grund der gestellten Anträge wiederholt Allerhöchste Weisungen bezüglich der Vorkehrungen für dieUebernahme der erwähnten Festungen. So ordnet ein auf Grund der Allerhöchsten Ent- schliessung vom 8. Januar 1698 an die oberösterreichischen Geheimen Räthe erlassenes Hof-Decret3) an, dass Breisach nach dem Abzüge der Franzosen von den Regimentern Lothringen, Württemberg, Neitschitz und einem Theil des Regiments Bürkli besetzt, Artillerie und Munition aus Viliingen und Laufenburg dahin gebracht und letztere Orte den Ersatz dafür aus Tirol erhalten sollen. Falls etwa die Franzosen ihren in Freiburg und Breisach vorhandenen Proviant und Munition verkaufen wollten, so sei eine Quantität davon zu erwerben, und in Ermangelung des Baargeldes mit Kaufleuten oder einem Juden ein Anticipations-Tractat gegen Auslieferung gewisser Anweisungen zu schliessen. Aus Tirol seien Büchsen­meister nach Freiburg und Breisach zu senden. Nach Freiburg sei das Regiment Fürstenberg und Reventlau und ein Theil von Bürkli zu verlegen, und, falls Breisach erst später geräumt würde, auch die nach Breisach bestimmten Truppen einst­weilen in Freiburg zu bequartieren, damit den schwäbischen, b H. K. R. 1698, Prot. Exp. Fol. 249, 269. 2) H. K. IÍ. 1698, Januar, 259, Exp. — Copialbücher vom Jahre 1698. 3) Copialbuch „Geschäfte vom Hof, 1698”, Fol. 43 ff. — H. K. R. 1698, Prot. Reg. Fol. 6.

Next

/
Thumbnails
Contents