Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 1. (Dritte Folge, 1902)
Militär-Registratos Langer: Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1698-1700
Die Reoccupation Freiburgs und Breisachs 1693—1700. 105 das Deutsche Reich unternommen hatte, durch die Wiener Allianz im Jahre 1689 auch England, Holland und Savoyen anschlossen. Der von Seite Frankreichs mit den barbarischesten, allem Völkerrechte hohnsqirechenden Mitteln und wechselndem Erfolge gegen die Verbündeten geführte Krieg fand im Jahre 1697 sein Ende, da einerseits die Erschöpfung der krieg- führenden Mächte, andererseits der Wunsch Ludwig XIV., sich für die Gewinnung der allem Anscheine nach bald zur Erledigung kommenden spanischen Erbschaft vorzubereiten, die Kampflust einigermassen abgekühlt hatte. Am 4. August 1696 schloss der von den Franzosen am meisten bedrängte Herzog Victor Amadeus von Savoyen unter günstigen Bedingungen einen Separat-Frieden mit Frankreich, worauf am 6. October 1696 auch Kaiser Leopold I. in Folge der Kriegsmüdigkeit seiner Alliierten zum Abschlüsse eines Neutralitäts- Vertrages bezüglich Italiens genöthigt war. Der definitive Frieden Hess nicht lange, d. h. nicht lange mit Rücksicht auf die in damaligen Zeiten bei diplomatischen Conferenzen üblichen Rangs- und Etiquettestreitigkeiten und Formalitäten, auf sich warten; denn am 20. September 1697 schlossen England, Holland und Spanien in Ryswijk, einem Dorfe bei Haag, ihren Frieden mit Frankreich; der Kaiser und das Reich, nun gänzlich isoliert, der Kaiser noch im Kampfe mit den Türken begriffen und einem Doppelkriege sich allein nicht gewachsen fühlend, mussten mit Widerstreben am 30. October 1697 den Vertrag gleichfalls unterzeichnen. Wenn man den Verlauf der beiderseitigen militärischen Operationen in Betracht zieht, müsste man eigentlich staunen, dass Frankreich im Ryswijker Frieden nicht nur die auf Grund der Beschlüsse der Reunionskammern dem Reich und einzelnen Reichsfürsten früher entrissenen Besitzungen an die vormaligen Eigenthümer, dann Kehl und Philippsburg an das Reich, sondern laut Artikel 19 des Friedens-Vertrages auch die Stadt Freiburg im Breisgau mit allen Befestigungen und den Dörfern Lehen, Merzhausen und Kirchzarten so, wie sie durch den Nimweger Frieden an Frankreich gekommen, mit Vorbehalt der dem Bischöfe von Constanz zustehenden Rechte, und laut Artikel 20 Breisach mit aller Zugehör, was auf der rechten Seite des Rheins liegt, an den Kaiser und das Haus