Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/2. (1901)
Aufgelöste Truppenkörper zu Pferd - XII. Mieth-Regimenter
— 960 — In dem gleichen Verhältnisse standen die von 1701 an in Italien, von 1710 an am Rhein und in den Niederlanden verwendeten sachsen-gothaischen Truppen, unter welchen sich die anfänglich 3, später 2 Escadronen starken Reiter-Regimenter Prinz Wilhelm (später Prinz August) und Grävendorff befanden. li) Saohsen-Gothaische Truppen. i) Lubomirski’sche Truppen. Dragoner-Regiment1) Georg Lubomirski. Uebernahme und Rückstellung. 1709 laut Bestallung vom 8. Mai über- liess Fürst Georg Lubomirski ein zum grössten Theil in Polen geworbenes Dragoner-Regiment (circa 600 Mann stark) unentgeltlich in kaiserliche Dienste1 2). Im Spätherbste 1709 bracht^ derselbe noch ein Regiment zu Fuss und einige leichte Reiterei (Husaren und Walachen) auf, welche im Vereine mit den Truppen des Fürsten Theodor Lubomirski (siehe das folgende Regiment) als eine Art Auxiliar-Truppe für den Krieg in Ungarn in kaiserliche Dienste übernommen wurden. Die Infanterie und Walachen wurden schon im Juli 1710 als minder- werthig entlassen, das Dragoner-Regiment verblieb, nachdem es um 2 Compagnien vermehrt worden war, noch weiters in kaiserlicher Verpflegung. Im October 1711 wurde dasselbe, nachdem vorher ein Theil in einige kaiserliche Regimenter incorporiert worden war, aufgelöst, beziehungsweise entlassen3). Regiments-Inhaber. 1709 Lubomirski, Georg Fürst, Obrist—GFWM4). Regiments - Commandant. 1710 Wildenfels, Obristlieutenant. Feldzüge. Das Regiment rückte, wie alle Lubomirski’schen „Völker”, wie sie genannt wurden, Ende 1709 zum Corps Heister in die Zips (Belagerung von Leutschau) und machte 1710—1711 die Operationen in Ungarn mit. 1) Das Regiment wurde auch als ..Schweres polnisches Reiter-Regiment” bezeichnet.-) und 3) Nachdem laut K. A.. Bestallungen 1709, 8880 Georg Lubomirski zum kaiserlichen Obristen über dieses Regiment ernannt wurde, wird das Regiment irriger Weise auch als ein rein kaiserliches bezeichnet, was jedoch durch diverse andere Acte (Art der Verpflegung) widerlegt wird; insbesondere durch: F. A. 1711, X, 37e (Bericht des Prinzen Eugen von Savoyen an den Kaiser), aus welchem hervorgeht, dass laut Tractates dem Kaiser bezüglich dieses Regiments das Recht zustand, es ,,nach Belieben” abzudanken oder rückzustellen. 4) Fürst Georg Lubomirski wurde in Anerkennung seiner dem Staate geleisteten Dienste 1710 zum General-Feldwachtmeister ernannt.