Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die innere Organisation der kaiserlichen Reiter-Regimenter im Allgemeinen
29 — Die Holzmütze wurde aus weissem Tuche mit kaisergelbem Vorstoss erzeugt; später wurde sie Lagermütze benannt und lichtblau passe- poiliert1). Die später eingeführte Officiers-Lagermütze war von mohrengrauem Tuche, der gegenwärtig getragenen in Form und Ausstattung ähnlich1 2 3). Am Officiers-Porte-épée war das Band mit drei schwarzen Streifen mit gelbem Leder unterlegt und mit einem Schubknopfe versehen. Quaste aus goldenen glänzenden Bouillons8). Das Unterofflciers-Porte-épée bestand aus einem gelb und schwarzwollenen Bande mit Quaste. Feldbinde für Stabs- und Ober-Officiere nur von Seide (1818). An den Estandarten war beiderseits das kaiserlich-königliche kleine Wappen, in den Ecken auf einem kleinen Felde die Begiments-Nummer anzubringen4 5'. Für die Officiere der deutschen Cavallerie wurde 1838 der englische Sattel, für Alle der Mantelsack von rothem Tuche, oben mit schwarzem Lammfell überzogen, vorgeschrieben6 7). Im Uebrigen wurden am Reitzeug keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen und unterschied sich in der Zäumung die leichte Cavallerie von der deutschen nur durch das in der Mitte mit einer messingenen Bose gezierte Stirnkreuz6). Die Pferdedecke aus Zackelfell war bei der schweren Cavallerie gefüttert, bei der leichten ungefüttert. Zum Pferde-Putzzeug gehörte der Striegel und die Kardätsche1). In Bezug auf Bewaffnung wurden 1825 auch die Dragoner mit kurzen Carabinern betheilt und bestand nur noch eine Gattung solcher. Von ca. 1842 an wurden „Kammer-Carabiner'’ theilweise an Stelle der gezogenen Carabiner- Stutzen eingeiührt8), endlich von 1844 an alle Feuerwaffen mit Zündschlössern (System Augustin) versehen und die Montierung aus Eisen vorgeschrieben. Bezüglich der Säbelscheiden wurde 1801 verfügt, dass keine solchen aus Buchenholz mehr, sondern statt der eisernen Ueberzüge nunmehr ganz eiserne Scheiden, innen mit Holzspänen, zu erzeugen seien9;. 1845 endlich wurde für schwere und leichte Cavallerie ein einheitlicher Säbel normiert, welcher sowohl für den Hieb, als Stich geeignet sein sollte10 *). Der Griffkorb war beim Officiers-Säbel durchbrochen11). 1) Nur bei Neu-Fassungen für Recruten; bei der Tnipjie waren sie aus alten Monturstücken anzufertigen und eventuell mit einem Vorstoss (Passepoil) in der Egalisierungsfarbe zu versehen. Während der Feldzüge 1812-1813 (1814) waren auch Lagerkappen (weiss mit kaisergelbem Vorstoss) im Gebrauche, welche mit Seitenlappen versehen waren, die über die Ohren herabgezogen werden konnten und bei strenger Kälte auch unter dem Helme (Csako u. s. w.) getragen wurden (Hübler, ,,Oeconomie-System”, IV. Fand). 2) Dieselbe durfte im kleinen Dienste, in der Kaserne, in Cantonnierungen und am Lande getragen werden. 3) Die an derselben eine Zeit lang gestatteten Crepinen oder Flinker (Adjustierungs- Vorschrift 1827) wurden 1840 verboten. 4) Die früheren Leib-E stand arten wie bisher das Muttergottes-Bild auf der einen, das k. k. Wappen auf der anderen Seite. 5) 1827 auch für die Officiere der schweren Cavallerie vorgeschrieben, aber ohne Lammfell; jene der leichten führten ihn bereits seit 1793. 6) Die Cürassier- und Dragoner-Üffieiere hatten vorne auf der Mitte des Vorderzeugs die nämliche messingene Buckel, wie selbe bisher nur die leichte Cavallerie hatte. Bei der ganzen Cavallerie war auf dieser Buckel, _ nebst dem Anfangsbuchstaben der Truppen-Gattung (C.. D.. C.-L., H. U.) auch die Regiments-Nummer einzuätzen, welches Kennzeichen für die Pferde der Mannschaft bei der schweren Cavallerie auf den Sattel- banm zu schreiben, bei der leichten auf den ungarischen Sattel einzuätzen war. (Später auch das Hinterzeug mit solchen Buckeln verziert). 7) Die Mannschaft musste wohl schon früher mit diesen Requisiten versehen sein, doch erscheinen sie jetzt zum ersten Male in der Adjustierungs-Vorschrift aufgenommen. 8) Dieser erhielt sich noch bis 1850 bei der schweren (16 Mann per Escadron). ») Bezüglich der Scheiden an den Säbeln der Wachtmeister und gleichgestellten Chargen ergieng diese Verordnung schon 1802. 1824 wurde verfügt, dass die Scheiden aus einem stärkeren Eisenblech als bisher zu erzeugen seien. 10) Bei der leichten Cavallerie gelangten diese Säbel jedoch erst 1850, in theilweif e veränderter Form zur Ausgabe. i>) Durch die Adjustierungs-Vorschrift vom Jahre 1837 waren einheitliche Modelle für die Säbel der Officiere der deutschen Cavallerie, beziehungsweise der Husaren und Uhlanen normiert worden.