Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Die innere Organisation der kaiserlichen Reiter-Regimenter im Allgemeinen

— 27 ­vierte Division, wie es schon hei den Husaren und Uhlanen der Fall war, die Benennung „zweite Majors-Division” zu führen. Jede Division bekam einen Ober- und einen Unter-Arzt, welche jedoch bei den beiden Escadronen im Stande geführt wurden, jede Escadron einen zweiten Trompeter: auch wurde der Stand der Corporale und Vice-Corporale auf zwölf, beziehungsweise sechs, erhöht. Alle Stabs - Officiere und Ersten Rittmeister erhielten Fourier­schützen, alle übrigen Offleiere und die Parteien des Regiments-Stabs Privatdiener zugewiesen, welche im Frieden, wie im Kriege, unberitten zu sein hatten1). Bei den Regiments-Stäben wurde für den Kriegsfall ein Ober-Fourier (Fourier) neu systemisiert. Im Stande der Feld-Escadronen erscheinen nunmehr „unberittene Gemeine” systemisiert und zwar bei jenen eines schweren Regiments (inclusive der oberwähnten Privatdiener) 11, bei jenen eines leichten 35. Cürassiere und Dragoner zählten von nun an zur schweren, Chevaux- legers, Husaren und Uhlanen zur leichten Reiterei. Im Kriege hatte jedes Regiment wieder eine Reserve-Escadron auf­zustellen, zu deren Bildung sechs der unberittenen Gemeinen per Escadron als Stamm abzugeben waren. Die Zahl der berittenen Gemeinen blieb im Kriege bei der schweren Cavallerie unverändert (144 Gemeine per Escadron), bei der leichten erhöhte sie sich um die Testierenden 24 bisher unberittenen Gemeinen (von 156 auf 180). Der Regiments-Adjutant erhielt 1802 den Unterlieutenants-Rang. Nach dem Feldzuge 1805 (Verordnung vom 1. August 1806)* 2) wurden bei den deutschen schweren Reiter-Regimentern die zweiten Majors-Divisionen aufgelöst und nahmen diese Regimenter wieder den Stand von sechs Esca­dronen an (Reserve-Escadron im Kriege wie bisher). Die Ober- und Unter-Aerzte, sowie die Fouriere, wurden von den Escadronen zum Regiments-Stabe transferiert, dann für jede Division ein „Divisions-Trompeter” mit der Eintheilung beim Stabe creiert; dagegen hatte jede Escadron wieder nur noch einen Trompeter im Stande zu führen. Endlich hatte jedes Regiment einen unobligaten Büchsenmacher, welcher auch der Sporer-Profession kundig sein musste, zu halten3). Im Chargenstande der Escadronen waren keine Vice-Corporale mehr systemisiert. Im Jahre 1807 wurde allen Cavallerie-Regimentern gestattet, Musik­banden (Trompeter-Corps) „ohne Belästigung des Aerars und der Officiere. beziehungsweise ohne Beeinträchtigung des Dienstes für die betreffende Mannschaft”, zu halten4 5). Jede Escadron hatte nunmehr in tactischer, wie administrativer Richtung aus vier Zügen zu bestehen6). Der Regiments-Adjutant, die Zweiten Rittmeister, dann die Subaltern- Officiere erscheinen seither mit ärarischen Dienstpferden (Charge-Pferden) betheilt6). Die Aufnahme tvon Expropriis-Gemeinen wurde auch den Cavallerie- Regimentern gestatte. Bei jeder Escadron eines schweren Cavallerie-Regiments waren nun­mehr sechs, bei jener eines leichten Regiments acht unberittene Gemeine im O Ausserdem waren noch die Ober- und Unter-Aerzte, die Ober-Schmiede. Fouriere, Schmiede und Sattler (Riemer) im Frieden unberitten. 2. Beziehungsweise Dienst-Reglement, vom Jahre 1807. 3) Derselbe wurde in den Standeslisten nicht ausgewiesen, da er keine ärariselio Yerpflegung erhielt. 4) Die früher zumeist auf Kosten der Inhaber unterhaltenen ,,Hautboisten-Banden” waren bei der Cavallerie 1754 abgestellt worden. 5) Innerhalb jeder Division führten die Züge der ungeraden Escadronen die Kümmern 1, 3, 5 und 7. jene der geraden die Nummern 2. 4, 6 und 8. 6) Ebenso jene Prima-planisten, welche sich bisher eigene Pferde halten mussten, wie die Trompeter, Fouriere, das Feld- und thierärztliche Personale, die Sattler und Schmiede. (Erstere, [die Trompeter, im Frieden, wie im Kriege, alle Uebrigen nur im Kriege.)

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