Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie
— 121 — Die Remontierung bleibt den Remonten-Assent-Coinmissionen *) unter Wahrung der bisherigen Quellen; der Handeinkauf wird den Regimentern vom Reichs-Kriegs-Ministerium ganz oder theilweise überlassen, wenn damit die Aussicht auf Erzielung eines besseren Materials verbunden ist. Ferner erfolgt nach specieller Weisung des Reichs-Kriegs-Ministeriums der Ankauf auf Remonten-Märkten und die Zuweisung aus den Remonten-Depöts2). Der Ersatz an Pferden seitens der Assent-Commissonen erfolgt im Frühjahre und Herbste, seitens der Remonten-Depöts im Frühjahre. Die Forderungen an ein Reitpferd sind, dass es lebhaft, kräftig, kurzbeinig, von breiter Brust, festem Rücken und gängig sei. Die Dienstdauer soll 2—10 Jahre betragen. Die Höhe ist mit 158 bis 166 Centimetern bestimmt, 5 Percent des Jahrescontingents können wie früher mit 155 Centimetern genommen werden. Als Maximal-Alter sind 7 Jahre, als Minimal-Alter 5 Jahre normiert, doch können 50 Percent mit vollendetem 4. Jahre assentiert werden. Sollte der Abgang im Kriege durch den Nachschub seitens der Ersatz- Körper und die Beutepferde nicht gedeckt sein, so ist die Deckung nach Ermessen der höheren Commanden zu vollziehen. Den Abgang bei den Ersatz-Körpern decken im Kriege die Remonten- Assent-Commissionen. Bei der Demobilisierung und sonstiger Standesherabsetzung bestimmt das Reichs-Kriegs-Ministerium nach vorhergegangener Classificierung über die überzähligen Pferde. Nach den Bestimmungen des Jahres 1897 werden dieselben verkauft, oder auch in Privatbenützung übergehen. a) Gegenwärtig bestohon deren 7 und zwar in Budapest, Szegedin, Lemberg, Rzeszów, Gross-Kanizsa, Bilak und Miskolcz. 2) Die Remonten-Depöts haben den Zweck, i3‘/2.jähxige Fohlen bis zur Erreichung von á'/2 Jahren für den Bedarf der Truppe aufzuziehen.