Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Aufbringung und Ergänzung der Cavallerie

— 110 ­und Süd-Mähren u. s. w., so können die an diese Territorial-Commanden ge­wiesenen Regimenter auch Recruten aus dem ganzen Umfange des betreffenden Corps-Bereiches erhalten, daher streng genommen nicht als ausschliesslich der einen oder anderen Nationalität angehörig bezeichnet werden. B. Ergänzung des Officiers-Corps. Was diese betrifft, so fanden in den älteren Zeiten die Ernennungen in die verschiedenen Officiers-Chargen (Wahl der Officiere), sowie die Beförderun­gen in höhere Chargen durch die Inhaber statt, wobei es nicht ausgeschlossen war, dass auch höhere Officiers-, selbst Stabs-Offieiers-Stellen durch Individuen besetzt wurden, die früher noch gar nicht gedient hatten1). Nachdem der Hofkriegsrath schon früher in vielen Fällen durch directe Eintheilung von Officieren (insbesondere höheren Adeligen als Stabs-Officieren) in die Regimenter, in diese Rechte der Inhaber eingegriffen hatte, wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Besetzung der Stabs-Officiers- Stellen ausschliesslich dieser hohen Stelle Vorbehalten. Der Ernennung in die Officiers-Charge sollte grundsätzlich die Absol­vierung einer Militär-Academie oder eine entsprechende Dienstzeit als Cadet vorangehen; ausnahmsweise konnten, insbesondere im Kriege, verwendbare und ausgezeichnete Wachtmeister (Unterofficiere) hiezu befördert werden. Die Vorrückung aus einer niederen in die nächst höhere Charge sollte nach dem Dienst-Alter (der Anciennität) erfolgen, doch waren einerseits ausser- tourliche Beförderungen für Verdienste vor dem Feinde2), anderseits jene Fälle nicht selten, in welchen die Inhaber mit Uebergehung der an der Be­förderungs-Tour stehenden, oft auch ganz verdienstvollen Officiere, jüngere Officiere anderer Regimenter mit Beförderung in das eigene herübernahmen (die sogenannten Einschübe)3). Gegenwärtig ist die Ernennung und Beförderung in alle Offlciers- Stellen ausschliesslich Sr. Majestät Vorbehalten, die Ergänzung des Standes an Berufs-Offlcieren erfolgt grundsätzlich aus den Militär-Academien und durch Beförderung von Cadetten4), die Vorrückung in die höheren Chargen nach der Rangs-Tour innerhalb des Concretual-Status der betreffenden Chargen-Gruppe a). Die Berufs-Cadetten ergänzen sich in der Regel aus den Cadetten- schulen. Die Reserve-Officiere ergänzen sich aus den in die Reserve übertreten­den Berufs-Officieren, aus Reserve-Cadetten6) und Einjährig-Freiwilligen. Der Stand an Reserve-Officieren soll jene Höhe erreichen, welche sich aus dem Unterschiede zwischen dem Kriegsbedarf und dem Friedens-Stande, summarisch, ohne Unterschied der Charge, nebst einem Zuschlag von 10% des Kriegsbedarfes ergibt. C. Aufbringung des Pferde-Materials (Remontierung). Die Remontierung erfolgte in der Periode von Maximilian I. bis zum 30jährigen Kriege ohne Zuthun des Kaisers und der Staatsverwaltung. Jeder Reiter musste sein Pferd selbst beistellen, der Führer jeder Reihe hatte für die vollzählige Stellung und Erhaltung der Pferde seiner Reihe zu sorgen. Diesbezügliche Anstände wurden bei der Musterung, bei der Wache oder sonst J) Auch existierte der sogenannte St eilen vor kauf, welcher theils durch die Inhaber selbst, theils durch das Abkaufen der Beförderung von den zur Vorrückung bestimmten Officieren, mit Vorwissen des Inhabers, betrieben wurde (Siehe auch I. Band, Seite 65;. 2) Biese in vielen Fällen durch den Hofkriegsrath, mitunter auch durch Se. Majestät directe verfügt. 3) Siehe I. Band, Seite 65. 4) Eine Beförderung von Unterofficieren in die Officiers-Charge (auch im Kriege) nunmehr ausgeschlossen. 5) Es bilden alle Rittmeister eine, die Oberlieutenants und Lieutenants zusammen je eine Concretual-Standesgruppe. ö) Diese gehen aus den Einjahrig-Freiwilligen hervor.

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