Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
— 102 Der Gemeine wurde früher mit „Ihr”, seit 1868 wird er mit „Sie” angesprochen und der Soldat niederster Sold-Classe seither je nach der Reitergattung als: .Dragoner”, „Husar” oder „Uhlane” benannt. Im inneren Dienste wird derselbe als Inspections - Soldat oder Stall - Inspection verwendet. Die bei jeder Escadron vorhandenen unberittenen Soldaten sind zur Wartung der ärarischen Offlciers-, dann der Unterofficiers-Pferde bestimmt. Escadrons-Pionniere. Bei jeder Escadron werden 5 Soldaten mit den erforderlichen Werkzeugen (für 2 Zimmerleute und 3 Erdarbeiter) ausgerüstet und zur Ausführung der einfachsten auf Märschen und im Lager vorkommenden Arbeiten ausgebildet. Dieselben zählen jedoch auf den Stand der berittenen Soldaten. Sie müssen ihre Pionnier-Ausrüstung vollzählig und in gutem Zustande erhalten und trachten, sich die für ihren Dienst nothwendigen fachtechnischen Kenntnisse anzueignen. Das Gleiche gilt für die gegenwärtig dem Regiments-Stabe unterstellte Mannschaft des Pionnier-Zuges. Systemisierung der Fourierschützen und Privatdiener, nunmehr Ofiiciersdiener genannt, wie bei der Infanterie1), ebenso deren Obliegenheiten und Adjustierung. In letzterer Hinsicht bestand von 1868 an nur der Unterschied, dass für dieselben graue Tuchhosen, nach dem Schnitte wie für Husaren, vorgeschrieben waren. Gegenwärtig tragen sie gleichfalls die Regiments-Uniform und unterscheiden sich von der übrigen Mannschaft durch die rothen Arnistreifen am rechten Aermcl des Waffenrocks (Attila, Uhlanka). C. Die Cadetten. Im Jahre 1769 wurde auch bei der Cavallerie die Aufnahme von Cadetten gestattet, doch waren bei derselben weder Fahnen- noch Kaiser- Cadetten (k. k.), sondern nur die Regiments- oder Privat-Cadetten normiert, welchen die gleichen Obliegenheiten, beziehungsweise Begünstigungen zukamen, wie bei der Infanterie. Später war auch die Aufnahme von ex propriis-Gemeinen (-Cadetten) gestattet. In gleicher Weise wie dort, wurde das Cadetten-System in erster Linie 1850/51, dann erneuert, nach dem Feldzuge 1866 reorganisiert2) und erhielt nunmehr jede Escadron einen „Officiers-Aspiranten”, später „Cadet- Officier s-Stellvertreter”. Gegenwärtig ist nur ein solcher im Regiment systemisiert, welcher vom Regiments-Commando einer Escadron zur Dienstleistung zugewiesen wird. Die Cadetten waren früher im Allgemeinen wie die übrige Mannschaft gekleidet, nur trugen sie aus Eigenem anzuschaffende Monturssorten von feinerem Tuche und, auch wenn sie keine Charge bekleideten, das seidene Porte-ópée und Handschuhe3). Den Stock und die Patrontasche hatten sie nur, wenn sie Unterofficiers- Dienste versahen, zu tragen. Die nach 1868 fallweise vorhanden gewesenen Cadetten trugen als Abzeichen ein schmales goldenes Börtchen am Kragen, dazu die Distinctionen ihrer etwaigen Charge4); wenn Wachtmeister, auch das seidene Börtchen. !) Siehe I., Band Seite 87.- Bei der ersten Reorganisation wurde die Aufnahme von ex propriis-Gemeinen abgestellt, die Ablegung von Aufnahms-Prüfungen fiir die Erreichung der Cadetten-üharge normiert u. s. w. :i) Vorübergehend (1828—1840) durften sie bei der deutschen Cavallerie den Helm dos Offlciers, jedoch mit wollener Kammquaste, dann im Allgemeinen den Cavallerie- Officiers-Säbel tragen. *) Zugsführers-Gharge nur als Titular-.