Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)
Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten
97 Er muss auf eine richtige Zusammenstellung von Mann und Pferd, mit Berücksichtigung der Geschicklichkeit der Leute, sowie des Temperaments und der Geschicklichkeit der Pferde ein besonderes Augenmerk richten. Verwahrung der Conduite-Listen u. s. w. wie bei der Infanterie. Der Lieutenant war der eventuelle Stellvertreter des Compagnie-Com- mandanten und unterstützte denselben innerhalb der Compagnie in seinen Dienstesverrichtungen, wozu er täglich Pferde und Mannschaft visitieren musste. Er exercierte die Compagnie, besorgte deren Aufstellung zur Parade nach seinen Listen (Parade-, Exercier- und Cameradschaftsliste *). Nach Systemisierung der Carabinier- und Grenadier-Compagnien bei den Regimentern wurden bei ersteren zwei Lieutenants im Stande geführt, von welchen der ältere den Titel „Oberlieutenant’' führte, während der jüngere „Unterlieutenant” hiess und die Gebühren wie der Cornet (Fähnrich) genoss, da diese Compagnien eben keinen solchen hatten. 1769 wurde die Charge der Oberlieutenants allgemein eingeführt und hatte nunmehr jede Escadron 2 Ober- und 2 Unterlieutenants im Stande, von welchen je 1 Ober- und 1 Unterlieutenant den Dienst bei einem der beiden Flügel versahen. Im Jahre 1852 wurde auch bei der Cavallerie die Charge der Unterlieutenants in solche 1. und 2. Classe getheilt; von 1867 unterschieden sich die Unterlieutenants nur in 2 Gebührs-Classen ohne nähere Bezeichung, seit 1869 endlich gibt es nur mehr eine Kategorie von „Lieutenants“. Die Subaltern-Officiere bei der Cavallerie sind Commandanten eines Zuges, nicht wie bei der Infanterie nur beim Exercieren (Ausrückungen), sondern mit der vollen Verantwortlichkeit für die Ausbildung und Aufrechthaltung des Dienstbetriebes nach den Anordnungen des Escadrons-Commandanten1 2). Dieselben sind so wie der Rittmeister 2. Classe mit einem ärarischen Dienst- (Charge-) Pferd betheilt. Der älteste der Zugs-Commandanten überwacht den dienstführenden Wachtmeister in Bezug auf Führung der Commandierlisten, des Waffen- Grundbuches, des Pferde-Marodenbuches u. s. w. Der Subaltern-Officier (Rittmeister 2. Classe als Zugs-Commandant) kann auch als Waffen-Offlcier oder Objects-Administrator verwendet werden. Sämmtliche Subaltern-Officiere der Cavallerie bilden eine Concretual- Standesgruppe. Der Cornet, beziehungsweise Fähnrich, war der jüngste Officier der Compagnie. Zu seinen Haupt-Obliegenheiten gehörte die Führung der Estan- darte; hatte er in Abwesenheit des Lieutenants denselben zu vertreten, so übergab er erstere einem Corporalen oder älteren Gemeinen. In feindlichen Gelegenheiten musste er sie mit seinem Leben vertheidigen, mit derselben unerschütterlich ausharren und den Sammelpunct der Abtheilungen bilden. Im Felde wurden die Cornets (Fähnriche) häufig zu Recognoscierungen, als Parlamentäre und zu anderen Missionen verwendet. Ausserdem gehörte zu den Obliegenheiten derselben, dass sie für die Delinquenten „vorbitten” mussten (immer 2 derselben), die Ehrlichmachung „der Schelme” durch Schwingen der Estandarte über sie, vorzunehmen hatten, die Aufsicht über die Kranken führten u. s. w.3). 1) Nach Khevenhüller, „Observations-Puncte”, hatte der Lieutenant bei der Rangierung der Compagnie zur Parade darauf zu achten, dass in das 1. Glied die schönste und gleichste Mannschaft gebracht, jedoch so eingetheilt werde, dass die anderen Glieder „nicht zu ungleich kommen”, ebenso mussten als „Flügel-Männer” die schönsten Männer, mit den schönsten und grössten Pferden gestellt werden. Wenn vielfarbige Pferde sich in einer Compagnie befanden, waren sie zusammenzustellen u. s. w. 2) In Ermanglung oder Abwesenheit der Officiere übergeht dieses Commando, nebst der vollen Verantwortlichkeit an den Cadet-Officiers-Stellvertreter, Wachtmeister, eventuell den Zugsführer. ■i) Aus diesen Ursachen wurden sie nach Khevenhüller’s. „Observations-Puncfcen” auch „Mutter der Compagnie” genannt. 7 Geschichte der k. u. k. Wehrmacht. III. Bd.