Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 3/1. (1901)

Die Cavallerie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

88 18B7 wurden dieselben ganz zu Militär-Beamten übersetzt, in die Gruppe der „Militär-Rechnungs-Beamten” eingetheilt und verloren den Officiers-Rang, nahmen jedoch schon 1860 erneuert die Bezeichnung: „Rechnungsführer (1.—4. Classe)” an. Seit 1869 bilden dieselben unter dem Namen: „Truppen- Rechnungsführer” wieder als Officiere eine eigene Concretual-Standesgruppe, welche aus Hauptmann-(Rittmeister), Oberlieutenant-und Lieutenant-Rechnungs­führern besteht. Die in der 9. Diätenclasse stehenden Rechnungsführer heissen bei der Cavallerie nicht mehr Rittmeister-, sondern auch Hauptmann-Rechnungsführer und ist gegenwärtig bei jedem Regimente ein solcher, oder ein Oberlieutenant-, in Ausnahmsfällen auch nur Lieutenant-Rechnungsführer systemisiert'), welcher als Referent beim Regiments-Commando, sowie bei der Verwaltungs-Com­mission fungiert. Auch obliegt ihm die Unterweisung der Rechnungs-Unter- officiere, sowie die Heranbildung eines Nachwuchses für dieselben. Die Rechnungsführer trugen früher die Uniform der Officiere ihres Regiments2), nur statt der betreffenden Kopfbedeckung seit 1798 den drei­eckigen Hut (ohne Federbusch); auch hatten sie keine Feldbinde, beziehungs­weise bei Husaren und Uhlanen keine Patrontasche zu tragen. 1860 wurde für dieselben der Waffenrock aus schwarzem Tuche in der Regiments-Farbe egalisiert, mit Rosetten, dann russisch graue Pantalons vor­schrieben. Bei der Wiedererlangung des Officiers-Charakters erhielten dieselben die volle Uniform ihres Truppenkörpers, mit den ihrer Charge zukommenden Distinctionen, hatten jedoch keine Patrontasche zu tragen. Gegenwärtig tragen sie den Hut mit Federbusch, einen dunkelgrünen Waffenrock mit hchtblauer Egalisierung und zwei Reifen weisser, glatter Knöpfe, blaugraue Pantalons mit lichtblauem Passepoil, dann den Infanterie- Officiers-Säbel. Der Regiments-Schultheiss oder Auditor besorgte die Gerichtspflege beim Regimente und versah seit den ersten Decennien des 18. Jahrhunderts auch die Dienste als Secretär des Regiments-Commandanten, wodurch ihm auch die Führung der Correspondenz, sowie der Daten zur Führung einer Regiments-Geschichte oblagen. Er hatte keine bestimmte Charge, doch konnte demselben der Rittmeisters- (Hauptmann-) oder Oberlieutenants-Titel verliehen werden. Sonst im Allgemeinen wie bei der Infanterie3). Von 1857 an zählten die Auditore zu den Militär-Parteien, wobei sie den Officiers-Charakter verloren und Auditore 1., 2. und 3. Classe benannt wurden. Den Officiers-Charakter erhielten dieselben jedoch 1859 wieder zurück und wurden nunmehr: Rittmeister-Auditore 1. und 2. Classe, oder Ober- lieutenant-Auditore genannt. Mit der Reorganisierung des Justitzwesens im Jahre 1868 wurden die selbstständigen Regiments-Gerichte, sowie die Charge der Auditore bei den Regimentern aufgelassen und unterstehen letztere in judicieller Hinsicht nun­mehr den Brigade- oder Garnisons-Gerichten. Die Auditore trugen die Uniform des betreffenden Regiments4), jedoch als Kopfbedeckung den dreieckigen glatten Hut, wie er für die Grenadier- Officiere vorgeschrieben war, dann keine Feldbinde, bei den Husaren und Uhlanen weder Patrontasche, noch Gürtel oder Pass. Nach der Adjustierungs-Vorschrift vom Jahre 1854 hatten sie auch die Kopfbedeckung der betreffenden Reiter-Gattung zu tragen. *) *) Im Frieden war 1857 ein Official beim Regiments-Stabe, im Kriege bei diesem ein Accessist, dagegen bei der Depöt-Escadron ein Official, seit 1860 jedocli auch für den Kriegsfall nur ein Rechnungsführer systemisiert. 2) Wenn sie einen Officiers-Charakter bekleideten, auch das Porte-ópóe, jedoch kein spanisches Rohr. 3) I. Band, Seite 70. 4) Wenn sie einen Officiers-Charakter bekleidet?n, auch das Porte-éjiée, im Uebrigen wie die Unterlieutenants. (Husaren-Reglement 1751.)

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