Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

212 Jacubenz. Die fortgesetzten Klagen über die Administration und über den Banus bestimmten den Hof-Kriegsrath endlich im Jahre 1726, beim Kaiser eine Abänderung der die Besetzung der Administrations-Stellen betreifenden Puncte des kaiser­lichen Decretes vom 22. Februar 1719 zu beantragen. Auf den bezüglichen, auch andere Angelegenheiten der Walachei enthaltenden Yortrag1) des Hof-Kriegsrathes vom 23. Februar 1726 langte sub dato 14. September 1726 ein kaiserliches Patent2) herab, welches die Verfügung enthielt, dass die Administration in der Walachei neu bestellt und der bisherige Banus Georg Cantacuzeno unter Verleihung des General-Feldwachtmeisters-Charakters und einer lebensläng­lichen Pension von 3000 11. seiner Stellung enthoben wird; dass aber Georg Cantacuzeno (dessen Familie in Berück­sichtigung der grossen Verdienste um Oesterreich, in den Reichsgrafen-Stand erhoben wurde) seinen künftigen Wohn­sitz in Siebenbürgen zu nehmen habe; dass ausser dem Banus auch die Administrations-Räthe Golescu und Benzescul ihrer Stellungen enthoben, statt der­selben und des verstorbenen Rathes Balanul die Bojaren Bra'iloi, Vlasto und Strimbanul neu ernannt, hingegen der bisherige Rath Stirbey, sowie der Administrations-Secretär de Porta in ihrem Amte wieder bestätigt werden; dass an Stelle des Banus, der General Freiherr von Schramm, jedoch nicht mehr mit dem Titel eines »Banus«, sondern blos jenem eines »Praeses Administrationis« ernannt werde; (derselbe erhalte nebst seinen militärischen Bezügen einen Gehalt von 3000 11.); dass die beantragte Verlegung des Administrations-Sitzes von Crajova nach Targu-Jiu im Princip genehmigt wird, doch vorher noch die nöthigen Vorbereitungen zu trelfen seien; dass auf alle übrigen Anträge der früheren Admini­stration die erforderlichen Weisungen im Wege der beiden Hofstellen zu erlassen sind. Es war also der erste Schritt in der Umgestaltung der *) !) H. K. R. 1726, Sept. 452, Exp. *) H. K. R. 1726, Sept. 304, Reg.

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