Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

208 Jacubenz. So viel es in der kurzen Zeit möglich war, habe er den Parteien Gerechtigkeit widerfahren lassen, der Administra­tion mündlich und schriftlich einen correcten Vorgang ein­geschärft und er hoffe jetzt, wenngleich nicht auf eine wesentliche, so doch immerhin merkliche Besserung der Zustände. Neben der Administration als Central-Regierung sei noch in jedem der fünf Districte ein Vornik als Ober-Richter und vier Ispravnik’s als Unter- oder Viertel-Richter angestellt. Diese Leute wurden gleich Anfangs vom Grafen Steinviile {»der noch keinen Menschen kannte und sich die betreffenden Personen von den Bojaren vorschlagen liess«) in ihre Func­tion eingesetzt. »Wider diese Vornicos und Ispravnicos« sind nun vom ganzen Lande und selbst von der Administration solche Klagen über begangene Malversationen, Ungerechtigkeiten in Contributionssachen, Ueberbürdung der Einen, Bevorzugung der Andern, »j a Vertuschung mehrerer Tausend Familien, die der Contribution entgangen« erhoben worden, dass er be- müssigt war, all’ diese Leute, die das Land seit nahezu vier Jahren verheert und nicht administriert haben, ausnahmslos zu cassieren, sowie durch andere zu ersetzen. Die Admini­stration hätte für jeden District drei Candiclaten aufgestellt, von denen Graf Königsegg folgende fünf zu Vornik’s ernannt habe: Serban Farcäsanul, Serban Stirbey, Constantin Obe- danul, Constantin Brailoi, Mathäus Glogovanul. Der bisherige Provincial-Commissär, der bis jetzt noch keine Rechnung gelegt, musste auch durch einen andern er­setzt werden; hiezu habe er den Marco Cämpignanul, einen angesehenen, braven Bojaren ernannt. Zur Schlichtung von Grenzstreitigkeiten zwischen den einzelnen Nachbarn habe er unter dem Titel eines »Pcrtar« den Bojaren Johann Balianul eingesetzt. Die Creierung dieses Postens habe sich als nothwendig erwiesen. Bezüglich der zu ersetzenden 20 Ispravnik’s seien an die Administration die strengsten Weisungen ergangen, dass beim Vorschlag derselben mit der grössten Gewissenhaftigkeit vor­gegangen werde. Um die früheren Missbrauche abzustellen, werden strenge

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