Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)
Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739
192 Jacubenz, zu gedulden erachten möchten, gleich allen Andern bei sich ergebenden Verbrechen nach der Justiz abzuurth eilen seien,« »Nachdem jedoch weder billig, noch thunlich, alle Streitsachen in einem so weitschichtigen Lande zur Administration zu ziehen, so haben Wir für nöthig zu sein ermessen, dass in einem jeden District ein Vornik oder Landrichter ex medi- ocri nobilitate bestellt, von diesem die causae ordinariae civiles verhandelt, den gravierten Parteien jedoch in den wichtigeren Fällen der Eecurs zur Administration, auch allenfalls zu der Ober-Direction zu nehmen, nicht verwehrt werde, in welchem casu aber ante avocationem actorem von der Administration die Information abzufordern, das Werk darüber durch den beihabenden Auditor-Lieutenant justizmässig zu untersuchen, auch nach Befund der Schwierigkeit oder Umstände in casibus extraordinariis und wo kein periculum in mora obwaltet, anher nach Hof ad decisionem zu überschicken wäre.« »Damit aber diese einzusetzenden Vornici, um nur ihre Taxen nach Belieben zu ziehen, nicht wie vormals, die Streitigkeiten vermehren und andere Ungerechtigkeiten ausüben, so sind solche Taxen gänzlich aufzuheben, die Geldstrafen in casibus factibilibus Unserem Aerario zuzueignen, hingegen jedem dieser Landrichter eine Besoldung auszu- werfen, worüber Du dann sowohl die bestellende Administration circa quantum mit ihrem Gutachten zu vernehmen und nebst Deiner auch des darinnigen Hof-Kammerrathes führenden Meinung anher zu entdecken, als die dazu tüchtigen Personen unter Einem vorzuschlagen hast.« »Hiernach, um auf das purum militare zu gelangen, so können sothane walachische Districte derzeit durch Comman- dierte von Unsern in Siebenbürgen anwesenden Eegimentern femers besetzt bleiben, bis sich nach erfolgter Einrichtung, auch zurückgebrachten und in ihre Dorfschaften eingetheilten Insassen weiters ergiebt,was darin unterzubringenundzuverpflegen sei, da mittlerweile solche Provinz über die Kräfte nicht zu belegen und forderist durch Haltung einer guten Mannszucht und scharfen Kriegs-Disciplin alle Drangsale abzuwenden sind.«