Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 12. (Neue Folge, 1900)

Hauptmann Jacubenz: Die cisalutanische Walachei unter kaiserlicher Verwaltung 1717 bis 1739

176 Jacubenz, Der bezügliche Vortrag des Hof - Kriegsrathes, vom 25. April 1717, lautet1): »Ew. kais. Majestät ist bereits unter dem 3. des abge­flossenen Monats März in Unterthänigkeit beigebracht worden, was die im Namen des Fürstenthums Walachei allhier an­wesenden 6 Deputierten, nämlich der Bischof von Rimnik, der Serban Busuranus, Vornik oder Landrichter Dragicz Strimbeanu, Serdarius oder Landgeneral, dann der Matthäus Greculescut, satrarius oder custos tentoriorum und die beiden secretarii provinciae Gregorius Serdar und Nicolaus de Porta für »Puncta«, nach welchen diese Provinz guberniert werden möchte, überreicht und haben Ew. kais. Majestät darüber Allergnädigst beliebet, dass solche weiters überlegt, folgbar Deroselben, auf was Weise sie, Deputierte, zu Vorbescheiden und abzufertigen wären, treugehorsamst eingerathen werden sollte. Nun ist man zwar anfänglich der Meinung gestanden, dass in Sachen etwa weiter gegangen und circa formam futuri regiminis eine verlässliche norma würde eingeleitet und ab­gehandelt werden können; nachdem aber einestheils die feind­liche starke Kriegsrüstung und andere damit vereinbarte Um­stände nicht gestatten, dass dermalen derorten sich erweitert und andurch die Armee in der zur Ausführung der Haüpt- operation benöthigten Stärke geschwächt werde, anderntheils auch der von dem General der Cavallerie Comte de Steinville mit dem von' der Ottomanischen Porten in sothanem Fürsten­thum eingesetzten Joanne Maurocordato errichtete und Aller­gnädigst ratificierte Tractat inzwischen gekommen, so ist der gehorsamste Hof-Kriegsrath vielmehr auf die Gedanken gefallen, dass mit erwähnten Deputierten alle förmliche Handlung derzeit vermieden, sie jedoch ohne für ihre Prin- cipalen mitbringende Resolution nicht entlassen, sondern selben in den Hauptpuncten eine Präliminar-Resolution schriftlich zu ertheilen und dass Ew. kais. Majestät vor wirklich habendem vollkommene und sichere Possess von sothaner Provinz !) H. K. R„ 1717, Mai, 640, Exp. Da dieser Vortrag im Wesentlichen mit dem der Deputation er- theilten Bescheide identisch ist, so wird _ derselbe hier vollinhaltlich wiedergeben. Der Bescheid war in lateinischer Sprache gehalten.

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