Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)

Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Die Ereignisse beim Corps FML. von Kospot vom 26. März bis zum 28. April 1799

44 Criste. Feindseligkeiten gestatten wollte. Es ist ferner bekannt, dass Erzherzog Carl mit dem vollen Rechte des Feldherrn, der jede, wie immer geartete Spionage im Umkreis seines Heeres zu verhindern verpflichtet ist, zuerst jede durch die Post oder durch Couriere vermittelte Correspondenz zu überwachen und aufzufangen befahl und nach Abreise des kaiserlichen Pleni- potentiars, also nach Auflösung des Congresses, auch die durch die Post oder durch Couriere beförderte Correspondenz der französischen Gesandten in Rastatt von dieser Verfügung nicht ausschloss. Aber selbst nach Auflösung des Congresses ist dem Erzherzog, wie gezeigt werden wird, die Person und selbstverständlich auch das Archiv und das Gefolge der Ge­sandten unverletzlich. Dass aber diese Anschauungen des Kaisers und seines Bruders im Hauptquartier des Erzherzogs und auch bei den höheren Officieren des Corps Kospoth bekannt sein mussten, ergibt sich nicht nur aus den bezüglichen Befehlen des Erz­herzogs, die ja an diese Officiere gerichtet waren, sondern auch aus dem Umstand, dass der die Dienste eines Generalstabs- Chefs versehende GM. Schmidt die Erkrankung des Prinzen benützte, um einem "Wunsche bezüglich der französischen Gesandten in Rastatt Ausdruck zu geben. Und hier ist wohl die Frage erlaubt und berechtigt: Konnte dieser Wunsch des ruhigen und besonnenen, ob seiner Rechtschaffenheit und Ehren­haftigkeit allgemein geschätzten und geehrten, 56 Jahre alten Generals Schmidt so geartet sein, dass er sich direct gegen diese Anschauungen des Kaisers und des Erzherzogs richtete, dass er diese Anschauungen auf das empfindlichste verletzen musste? Dieser General, welcher wusste, dass sein Monarch selbst gegen die Ausweisung notorischer Spione war, um »Aufsehen« und »Inconvenienzien« zu vermeiden, soll gewagt haben, beglaubigte Gesandte ermorden zu lassen? Auch muss festgehalten werden, dass GM. Schmidt in seinem an den Oberstlieutenant May er gerichteten Briefe nur einem Wunsche Ausdruck zu geben vermochte, nicht etwa einem Befehl. Denn zu irgend welcher Befehlgebung war GM. Schmidt gegenüber dem Corps des FML. Freiherrn von Kospoth und als General- stabs-Chef gar nicht berechtigt. Und eine Reihe hoch­stehender Officiere, von FML. Kospoth angefangen bis zu

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