Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)
Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Die Ereignisse in Rastatt in der Nacht des 28. April
168 Criste. interessant. Wenn den Husaren befohlen gewesen sein soll, die Gesandten zu ermorden, so musste es also unbedingt auch in Gegenwart einer etwaigen badischen Schutztruppe geschehen. Wie sollte dann aber die That geheim bleiben? Wie sollte dann ein Mord durch »Missverstand« erklärt werden? Nein! Den Husaren war nicht befohlen, die französischen Gesandten zu misshandeln, noch weniger aber sie zu ermorden; sie waren beauftragt, ihnen die Papiere zu nehmen. Das konnte, selbst wenn sich eine badische Escorte widersetzte, durchgeführt und nachträglich durch »Missverstand« ganz gut und ohne besondere Schwierigkeiten zu befürchten, entschuldigt werden. Jedenfalls musste Barbaczy damit rechnen, dass die französischen Gesandten nicht ohne Escorte Rastatt verlassen würden und in diesem Fall konnte es, nachdem er Alles, was sich ihm widersetzte, feindlich zu behandeln hatte, zu einem Rencontre kommen, denn es war doch nicht zu erwarten, dass eine Escorte ruhig zusah, wie die Husaren das Archiv der Gesandten plünderten. Ein Rencontre an und für sich wird der tapfere Barb aczy gewiss nicht gefürchtet haben; auch die Möglichkeit, dass in dem Kampfe ein paar seiner Leute verwundet oder getödtet werden konnten, dürfte ihm nicht gar zu nahe gegangen sein — wie aber, wenn dabei den französischen Gesandten ein Unfall widerfuhr, wenn einer oder der andere in dem Scharmützel verwundet oder gar getödtet wurde ? Wir müssen uns vor Augen halten, dass Oberst Barb aczy genau wusste, dass er einen Auftrag auszuführen hatte, der ihm hinter dem Rücken des Erzherzogs gegeben worden; dass dieser von der ganzen Sache keine Kenntniss hatte, dass sie also so durchgeführt werden musste, dass der Erzherzog davon, wenn irgend möglich, auch später überhaupt nichts erfuhr, sondern, dass die Wegnahme der Papiere einfach als »Missverständniss« einer oder mehrerer Patrouillen dargestellt werden konnte. Waren schon diese Heimlichkeiten nichF nach dem Geschmack des alten Kriegers, wie qualvoll musste ihm der Gedanke sein, dass durch die Verwundung oder Tödtung eines der Gesandten eine flagrante Verletzung völkerrechtlicher Bestimmungen stattfinden konnte, deren Folgen natürlich