Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 11. (Neue Folge, 1899)

Hauptmann Oscar Criste: Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes 1799 - Die Aussagen des französischen Gesandtschafts-Personals und die ersten Gerüchte über den Ueberfall

Beiträge zur Geschichte des Rastatter Gesandten-Mordes. 135 allerdings ohne Nennung seines Namens eine zu Grünsten Oesterreichs erschienene Schrift leidenschaftlich anzugreifen und zu behaupten, dass es kein Oesterreicher, kein Deutscher, Niemand, der auf Anstand halte, bestreiten dürfe, dass Szekler- Husaren die Mörder der französischen Gesandten gewesen, Uebrigens bewiesen auch zwei Berichtigungen, die sofort nach der Veröffentlichung des »Gemeinschaftlichen Berichtes« eingesandt wurden, dass mit »dem Befragen aller und jedes Zeugen über die einzelnen Handlungen« denn doch nicht so genau verfahren worden sei, wie im »Vorbericht« hervorgehoben wurde. Der churmajmzische Hof- und Begierungsrath Freiherr von Münch, Protokollführer beim Bastatter Congress, sah sich nach dem Erscheinen des Berichtes der Gesandten ver­anlasst, diejenigen Stellen, welche ihn selbst betrafen, richtig zu stellen. »Da ich bei Fassung dieses Berichtes,« schrieb er, »weder in Karlsruhe anwesend war, noch von einem s der Herren Verfasser derselben um Mittheilung der mich betreffenden Umstände angegangen wurde, dieser Bericht aber gegenwärtig die vollkommenste Publicität erhalten hat und mir im Allgemeinen sowohl, als insbesonders in dieser Sache daranliegt, keine meiner Handlungen auch nur im Mindesten entstellt zu finden, so sehe ich mich in dem Falle, die gedachten Stellen in Demjenigen!, was mich selbst betrifft, zu berichtigen.« In dem »Gemeinschaftlichen Bericht« (S. 16, .1.7) heisst es: »Wie die französische Gesandtschaft an’s Thor kam, wurde ihr das Herausfahren verweigert. Die drei Minister stiegen sogleich aus und giengen mit Zurücklassung der Wagen, worin sich ihre Familie und Suite befand, auf’s Schloss zum churmaynzischen Minister. Kein Mensch konnte diesen Wider­spruch zwischen der Einleitung, binnen 24 Stunden abzureisen und dieses Anhalten am Thore begreifen. Der mitunterzeichnete dänische Gesandte, welcher mit vielen Anderen sich auf dieses neue Ereigniss zugleich zu dem churmaynzischen begeben, gab nach seinen nur erwähnten Unterredungen mit dem Bittmeister hierüber die Aufklärungen, welche der von Freiherm von Albini an diesen Officier abgesandte Legations- Secretär Freiherr von Münch auch bald officiell

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