Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 2. (1898)

Aufgelöste Fuss-Truppen - VII. Garnisons-Truppen - C. Die dritten Bataillone der Infanterie-Regimenter als Garnisons-Bataillone, die Errichtung selbstständiger Garnisons-Regimenter

— 570 — 1814 wurde deren Zahl auf zehn vermehrt, jedoch nach dem zweiten Pariser Frieden 1815 wieder die Bataillone Nr. 6—10 aufgelöst, das Bataillon Nr. 5 blieb auch weiterhin bestehen. 1830 wurde ein 6. Bataillon aufgestellt. 1844 wurde das 1. Garnisons-Bataillon in das 2. Bukowinaer-Coi'dons- Bataillon umgewandelt und blieb dessen Nummer offen. Mit 1. Februar 1853 wurden aus dem 5. und 6. Bataillon das 1. Bataillon neu aufgestellt (sechs Compagnien), die Bataillone Nr. 2 und 3 auf vier Com­pagnien herabgesetzt und behielt nur das 4. Bataillon seinen Stand von sechs Compagnien bei. 1855 endlich wurden alle vier Bataillone gänzlich aufgelöst. Seither bestehen keine ausschliesslich zu Garnisons-Diensten bestimmten Truppen-Abtbeilungen mehr. In den Kriegsjahren 1859 und 1866, sowie in den dazwischen gelegenen Friedensjahren, wurden die 4. oder 5. Bataillone der Linien-Infanterie-Kegimenter, beziehungsweise die von denselben abgetrennt dislocierten 3. Bataillone zum Garnisons-Dienste in den Festungen verwendet; im Allgemeinen wird jedoch dieser Dienst durch die eben dort dislocierten Abtheilungen versehen.

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