Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 2. (1898)

Aufgelöste Fuss-Truppen - III. Die combinierten Grenadier-Bataillone

- 273 — 4 Bataillone in Böhmen, 4 ., „ Nieder-Oesterreich (Wien), 4 ., „ Mähren, 1 Bataillon „ Steyermark, 2 Bataillone „ Galizien, 3 „ „ Ungarn1), 3 „ „ der Lombardié (Yenedig). Als im Jahre 1817 in Folge der Aenderung in der Werb-Bezirks-Ein- theilung einige Regimenter die ihrigen wechselten, fanden auch mehrfache Aenderungen in der Zusammensetzung der Grenadier-Bataillone statt. Zwei Bataillone wurden dissolviert, dadurch einige andere von zwei auf drei Divisionen completiert, dagegen in Italien ein Bataillon neu aufgestellt. ln den Jahren 1830 und 1832 fanden abermals einige Aenderungen in der Zusammensetzung der Bataillone statt, doch wurden hievon nur die ungarischen und italienischen Bataillone betroffen. Von den jetzt bestehenden 20 Bataillonen garnisonierten nunmehr (vorübergehende Veränderungen abgerechnet): 3 Bataillone in Böhmen, 3 „ „ Mähren, 5 „ „ Nieder-Oesterreich (Wien), 2 „ „ Inner-Oesterreich, 2 ,, „ Galizien, 3 „ „ Italien, 2 ,, „ Ungarn (Siebenbürgen). Das Commando des Grenadier-Bataillons führte, wie früher, ein Oberst­lieutenant oder erster Major und sollte derselbe stets alternierend von einem der drei Regimenter, aus deren Divisionen das Bataillon bestand, genommen werden* 2); doch fanden auch Ausnahmen von dieser Regel statt. Das Commando der beiden Grenadier-Compagnien hatten stets die rangsältesten Hauptleute der Regimenter zu führen; da jedoch hiedurch ein dem Dienste nachtheiliger oftmaliger Wechsel eintrat, wurde diese Bestimmung 1849 aufgehoben; die übrigen Officiers-Stellen wurden über Vorschlag des Regiments-Commandanten durch den Inhaber besetzt. Was die Adjustierung der Grenadiere in dieser Friedensperiode betrifft, galten für dieselben alle für die Infanterie im Allgemeinen in Bezug auf Röcke, Beinkleider u. dgl. successive erfiossenen Bestimmungen und unter­schieden sich dieselben wie bisher hauptsächlich nur durch die Kopfbedeckung: „die Bärenmütze”. Für die Mannschaft war zum Tragen im Hausdienste ein „leichter Helm”, später (1840) „Exercier-Kappe” genannt, vorgeschrieben. Letztere war der Officiers-Lagermiitze ähnlich, aus schwarzem Kalbleder erzeugt und vorne mit einer messingenen, flammenden Granate geziert3). Die Grenadier-Officiere trugen in Parade, so wie die Mannschaft, die Grenadiermütze (Bärenmütze), auf Märschen und beim Exercieren jedoch einen dreieckigen Hut (wie der Infanterie-Stabs-Officier, nur bei den Subalternen mit einer Seidenborte eingefasst', welcher an der Hutschlinge ebenfalls mit einer Granate geziert war. Die Bewaffnung blieb unverändert, beziehungs­weise was die Betheilung mit neuen Gewehren betrifft, analog wie bei der Infanterie. Was endlich die Verwendung der combinierten Grenadier-Bataillone im Kriege anbelangt, so wurden dieselben zumeist nicht bataillonsweise einzelnen vj Von den aus Divisionen ungarischer Regimenter gebildeten Bataillonen stand permanent eines in Wien, eines oder zwei in Italien, dagegen die italienischen zumeist ausser Landes (Wien oder Pest). ‘2) Nach einem Allerhöchsten Erlasse vom Juni 1S3B sollte ausschliesslich ein erster Major das Commando des Grenadier-Bataillons führen. 3) Ausser Dienst war den Grenadieren (bis 1840) gestattet, aus eigenen Mitteln an­zuschaffende dreieckige Hüte zu tragen. Geschichte der k. und k. Wehrmacht. II. Bd. 18

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