Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 2. (1898)
Aufgelöste Fuss-Truppen - I. Infanterie-Regimenter (Regimenter zu Fuss)
— 102 Errichtung und nachgefolgte Veränderung. 1631 auf Patent Waldstein’s vom 9. Mai in Böhmen geworben (fünf Fähnlein); 1633 auf zwölf Fähnlein completiert; 1646 das Regiment Mizlau incorporiert, erhält 1649 drei Compagnien des Regiments Mörder, wird auf sechs Compagnien reduciert; 1650 diese in drei Compagnien formiert, in das Regiment de Souches incorporiert1). Deutsches Regiment zu Fuss Obrist Moncada. Regiments-Inhaber. 1631 lllow, Christian von, GFWM.* 2)— 1646 Moncada y Cardona, Matthias, FM. Obrist4). 1634 Bourré, Franz von, Obrist3)— GFWM. Regiments- C ommandanten. 1631—1634 Bourré, Franzvon, Obristlieutenant. 1634 derselbe als Obrist-Inhaber. 1638 Au er dank, Obristlieutenant. 1643 Schön of sky, Obristlieutenant. 1646 der Inhaber Obrist Moncada. Feldzüge. Illow. 1631—1634 stand das Regiment theils in Böhmen, theils in Schlesien, ohne an einer grösseren Action theilzunehmen. Bourré. 1635 diente es am Ober-Rhein, 1636—1638 in Westphalen, 1639 in Sachsen, Treffen bei Chemnitz. 1640—1641 war das Regiment bei der Haupt-Armee, focht 1642 bei Breitenfeld. 1643—1644 war es unter Gallas in Nord-Deutschland, später in Schlesien. Moncada. Von 1646 bis zum Friedensschlüsse stand es als Besatzung in den schlesischen Festungen vertheilt. J) K. A., H. K. It. 1650, Prot. Exp. Fol. 220. Das Regiment war schon 1636 zur Auflösung bestimmt, blieb jedoch nach einer späteren Verfügung auf dem Fusse stehen. (K. A., F. A. 1636, XII, 72 und 1637. I, 60.) 2) Bei der Ermordung Waldstein’s gleichfalls niedergemacht. 3) KL. A.. F. A. 1631, II, 27 und H. K. R. 1633. Prot. Reg. Fol. 180. Unter den im Kriegs-Archiv erliegenden Bestallungen existiert unter Nr. 1250 vom 11. Februar 1634 eine solche für Obrist Bourré auf 1000 Cürassiere, doch erscheint dieselbe durch die früher citierten Verordnungen aufgehoben und hat auch ein Reiter-Regiment Bourré de facto nicht bestanden. 4) Die Conferierung des Regiments an Obrist Moncada durch kein Patent nachweisbar aber aus diversen Acten nahezu als zweifellos anzunehmen.