Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

— 76 — Ergänzung der Verpflegung. Ein Fourier war ihm als Stellvertreter und Gehilfe beigegeben. Er hatte Uiiterofficiers-Rang und durfte bis 1769 als Marketender fiir den Regiments-Stab fungieren (ohne eine Taxe zu zahlen). Seit 1722 kommt diese Charge im Frieden nicht mehr vor. Es wurde nur im Kriege ein hiezu geeigneter Unterofficier (gewöhnlich ein Führer) mit diesem Dienste betraut und dem die Geschäfte eines Proviantmeisters führenden Officier (Proviant-Officier) unter-geordnet *). Gegenwärtig ist einer der beim Regiments-Stahe eingetheilten Stabs­führer für diesen Dienst bestimmt und heisstauch als solcher „Wagenmeister”. Während des Marsches commandiert er den Bagage-Train, je ein anderer Stabsführer den Gefechts-, beziehungsweise Proviant-Train (die Proviant- Colonne des Regiments). Er hat darauf zu sehen, dass sich niemand unbefugt auf einen Wagen setze, sich niemand beim Train aufhalte, der nicht hiezu berechtigt ist und dass die in Civil Gekleideten mit der vorgeschriebenen Legitimation ver­sehen seien und auf dem linken Arme die schwarzgelbe Armbinde tragen. Der Profoss hatte die Einbringung der Verbrecher und ihre Beauf­sichtigung im Arreste zu besorgen. Der Scharfrichter und die Steckenknechte waren ihm als ..seine Leute” (cum suis) unterstellt, welche in seinem Auf­träge die betreffenden Strafen zu vollziehen hatten. Da diese als „unrein und unehrlich” galten, durfte er mit ihnen nicht vertraulich umgehen. Er hatte die Reinlichkeit im Lager und in den Casernen2) zu überwachen. Die Marketender, Fleischhauer u. s. w. standen in Bezug auf Einhaltung von Mass und Gewicht, sowie der festgesetzten Preise unter seiner Aufsicht; diese Personen mussten ihm auch monatliche Taxen zahlen3). Ebenso gebührten ihm von jedem zum „Profossen-Arrest” Verurtheilten, vom Feldwebel aufwärts, gewisse Taxen. Er musste ein vorzüglicher Unterofficier sein, als Aufseher und Ver­walter des Stockhauses wurde er auch „der Vater des Regiments” genannt4). Seit 1868, bei Auflösung der Regiments-Gerichte, hat diese Charge bei den Truppen aufgehört und kommt nur bei den Garnisons- und sonstigen Gerichten vor. Der Dienst der Beaufsichtigung der Disciplinar-Arrestanten, Reinlichkeit im Lager und Casernen u. s. w., wird gegenwärtig durch einen Stabsführer besorgt. Von diesen sind dermalen im Frieden je einer beim Regiments-Stabe und beim Ersatz-Bataillons-Cadre normiert, welch’ letzterer auch im Augmentations-Magazin zu Magazins- und Conservierungs-Arbeiten verwendet werden kann. Im Kriege sind deren acht systemisiert, wovon einer als ..Regiments-Wagenmeister-”8) fungiert, einer den Gefechts-Train, einer die Proviant-Colonne commandiert; die übrigen werden zur Beaufsich­tigung der Munitionswagen und Arrestanten verwendet. Der Regiments-Tambour. Zu Beginn des spanischen Erbfolgekriegs erscheint obige Charge bei einigen Regimentern eingeführt, doch zählte der­*) Derselbe war wie die übrigen Unterofficiere adjustiert, jedocli nicht mit dem Gewehre ausgerüstet. Um für seine Dienstleistung kennbar zu sein, trug derselbe einen messingenen Schild mit der Regiments-Nummer auf dem Tragriemen des Säbels. Gegen­wärtig ist derselbe durch eine am linken Aermel des Waffenrockes (der Blouse) oberhalb des Aufschlages angebrachte Borte von gelber Wolle (analog der Corporals-Borte am Csako) gekennzeichnet; seine Bewaffnung besteht in dem Repetiergewelir mit Bajonnett. v) Eine allgemeine Casernierung der Truppen wurde erst nach dem Aachener Frieden üblich, bisher waren dieselben gemeinschaftlich beim Bürger (Landmann) bequartiert. 3) Solche Taxen bezog jedoch nicht er allein, sondern auch der Obrist und der Obristwachtmeister, só z. B. der Obrist von dem Markedenter 12 fl. monatlich und für jedes Stück Schlachtvieh 1 fl., so dass die Fleischhauer hiedurch genötliigt wurden, gutes und schweres Vieh zu schlachten, wenn sie nicht wollten zu Schaden kommen u. s. w. (Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen. I. Band.) 4) Der Profoss trug bei der Infanterie einen dunkelblauen Rock mit krapprother Egalisierung, weisse (bei ungarischen Regimentern lichtblaire) Beinkleider, Hut nach der Vorschrift für Officiere (Rose von Seide). Infanterie - Säbel mit seidenem Porte-épée an einer weissledernen Kuppel, welche unter dem Gilet zu tragen war. 5) Siehe oben Wagenmeister.

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