Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)
Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Organisation und Einrichtung der kaiserlichen Regimenter zu Fuss (Infanterie-Regimenter)
— 51 — Compagnie 2 Corporale und 16 Mann mit Kammerbüchsen betheilt, ausserdem erhielt jede Compagnie noch ausser den Tambouren 2 Hornisten; erstere wurden „Schützen-Corporale” genannt. Im Jahre 1851 wurden auch die Regiments-Musiken1) mit einem Stande von 48 Mann organisationsmässig systemisiert. Eine Regiments-Musik hatte aus 1 Feldwebel, 4 Corporalen und 5 Gefreiten, dann 38 Gemeinen zu bestehen, von welchen erstere (die Chargen) an Stelle der bisherigen 10 Hautboisten beim Stabe geführt wurden, während die Gemeinen von den Compagnien als ,,Bandisten” nur zugetheilt wurden1 2 3). Bei gleichzeitiger Reorganisierung der Militär-Bildungs-Anstalten wurden auch 1852 die Regiments-Knaben-Erziehungshäuser aufgelassen und der grössere Theil der Zöglinge derselben in die neu aufgesteliten Militär-Unter- Erziehungshäuser aufgenommen. Im Jahre 1853 wurden statt der Fourierschützen und der seit 1771 (1801) normierten Privatdiener für alle Officiere „Officiersdiener” systemisiert. Die früher erwähnten Depot-Bataillone wurden 1855 aufgelöst und deren Dienst gieng an das in die Werb-Bezirks-Station zu verlegende 4. Bataillon über; demselben wurde ein nur aus einigen Offleieren und Unterofficieren bestehender „Depot - Cadre” angegliedert, welcher die Evidenthaltung der Urlauber und Reservisten, dann die Verwaltung der Augmentations-Yorräthe zu besorgen hatte. Das mit 25. Januar 1857 publicierte Organisations-Statut für die kaiserlich-königliche Armee enthielt, von dem Mannschaftsstande der Unter-Abthei- lungen abgesehen, keine wesentlichen Aenderungen. Ein Regiment bestand aus 4 Feld-Bataillonen ä 1 Grenadier- und 5 Füsilier-Compagnien, hiezu im Kriege ein Depot-Bataillon; die Grenadiere waren nur über Allerhöchsten Befehl in Bataillone zusammenzuziehen8). Das 4. Bataillon blieb wie bisher im Werb-Bezirke dislociert, welch’ letzterer nunmehr die Benennung „Ergänzungs-Bezirk” annahm und oblag dem Bataillon alljährlich im Herbste die Vornahme einer achtwöchentlichen Waffenübung mit der Mannschaft des Urlauberstandes, sowohl für das eigene, als das im Kriege aufzustellende Depot-Bataillon, welche je zur Hälfte derart einzuberufen war, dass jeder Mann in jedem zweiten Jahre eine Waffenübung mitmachte4 5). Bei den Compagnien wurde die Charge der Zugsführer creiert, beim Regiments-Stabe im Kriege jene des Proviant-Officiers und des Bataillons- Adjutanten6) systemisiert. 1) Schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts kamen solche unter dem Namen Feldmusiken bei einzelnen Regimentern vor, doch waren diese nirgends organisationsmässig ausgewiesen und wurden auf Kosten des Regiments oder des Inhabers unterhalten. Nach dem Muster der Trenck’schen Panduren, welche mit einer Art türkischer Musik in das Feld rückten, entwickelten sich diese nicht systemisierten Musikbanden in der österreichischen Armee nach und nach allgemein. Mit dem Reglement vom Jahre 1769 wurde den Regimentern gestattet, eine „Hautboisten-Bande” von 8 obligaten Pfeifern aus dem Stande der Feld-Bataillone zusammenzusetzen. (Was mehr bei denselben verwendet wurde, wie bisher auf Kosten des Regiments. Eine ähnliche Bewilligung war zwar schon 1748 ergangen, wurde jedoch 1754 wieder sistiert.) Durch das Normale von 1777 wurde bestimmt, da,ss die Grenadier-Bataillone keine solche Bande führen durften, ferner, dass keinem Officier ein Abzug zur Erhaltung derselben aufgebürdet werden solle, endlich, dass keine Compagnie mehr als 2 Tambours und 2 Pfeifer führen oder einige davon als „Clarinettisten” gebrauchen dürfe. 1806 wurden die Pfeifer bei der Armee abgeschafft, doch wurde den Regimentern wie bisher gestattet, 8 Hautboisten beim Stabe zu fuhren und 18 Tambours (einen per Compagnie) dieser „Regiments-Musikbande” zuzutheilen. 1822 wurde die Zahl der Hautboisten auf 10 erhöht und bewilligt, bei den ungeraden Compagnien einen dritten Tambour zu halten und diesen der Musik zuzutheilen. Gleichzeitig wurde die bisher nach Belieben der Regiments- Inhaber verschiedenartige Adjustierung der Hautboisten abgestellt und für alle eine gleichförmige Montur vorgeschrieben, wobei man eine gewöhnliche und eine Parade-(Gala-) Uniform unterschied. 2) Seit 1857 werden auch die Gemeinen beim Regiments-Stabe im Stand geführt. 3) Friedens-Stand des Regiments mit 2880, der Kriegs-Stand mit 6886 Mann normiert. Der Stand der Compagnien je nach der Bestimmung der Bataillone als Feld-, Grenadier- oder Depöt-Bataillon ein verschiedener. 4) Für die Urlauber aus dem Stande der drei ersten Feld-Bataillone fand keine Waffenübung statt. 5) Seit 1805 wurde dieser Dienst durch Officiere aus dem Stande der Compagnien versehen, seit 1867 sind diese Chargen auch im Frieden normiert.