Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - II. Die Jäger-Truppe - Entwickelung und innere Organisation

— 642 — gelegt. Unterstützt durch den unter Feldmarschall Radetzky, bei der unter seinen Befehlen im lombardisch-venezianischen Königreich gestandenen so­genannten „italienischen Armee”, gelegentlich der schon in den Friedensjahren vor dem Jahre 1848 bei derselben üblichen grösseren Felddienst-Uebungen und Manöver, sich entwickelnden „Jägergeist”, welcher einen Wetteifer zwischen den einzelnen Bataillonen hervorrief, welcher Geist sich durch öfteren Wechsel auch weiterhin fortpflanzte und auf alle Bataillone übertrug, wurden schon im Frieden ganz vorzügliche Resultate erzielt und die Jäger- Bataillone haben sich in allen Feldzügen als eine auserlesene Elite-Truppe be­währt. Seit der Betheilung der Fuss-Truppen mit einer einheitlichen Feuerwaffe und überhaupt seit nach den Grundsätzen der neueren Tactik die gleichen Anforde­rungen in Bezug auf Schiessfertigkeit, Ausnützung des Terrains u. s. w. auch an die Infanterie gestellt werden, hat mit dem Aufhören jedes Unterschiedes zwischen einer schweren und leichten Infanterie auch der geschilderte Unterschied in der Ausbildung der Jäger-Truppe nach und nach aufgehört, was auch durch das Allerhöchst sanctionierte „Exercier-Reglement vom Jahre 1868”, welches keinen Unterschied mehr zwischen der Abrichtung (Ausbildung) des Infanteristen und Jägers macht, seinen endgiltigen Ausdruck gefunden hat1). Seit dem Jalire 1841 hatten die Jäger ein eigenes Abrichtungs- und Exercier- Reglement. Wesentlich verschieden von denen für die Infanterie waren in demselben mit Rücksicht auf die Bewaffnung die Bestimmungen bezüglich des Ladens und Feuerns, der Tragart des G-ewehres überhaupt (am Riemen auf der rechten Achsel), der Wegfall des Gewehrgriffes ,,Präsentiert” als Ehrenbezeigung u. A. mehr. Das 1862 erschienene Abrichtungs-Reglement führte zwar auch schon den Titel:-----­.. für die k. k. Fuss-Truppen”, enthielt aber noch immer separate Bestimmungen über Aus­führung der Gewehrgriffe, das Laden und Feuern mit dem Jäger-Gewehre u. s. w.

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