Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - II. Die Jäger-Truppe - Entwickelung und innere Organisation

— 639 — Commandant eines Feld-Jäger-Bataillons oder eines Feld-Bataillons der Tyroler Kaiser-Jäger ist stets ein Oberstlieutenant oder Major1). Ersterem kommen die gleichen Rechte und Pflichten zu, wie einem Regiments-Com- mandanten, Letzterem nur wenn detachiert; im Regiments-Verbände stehend, analog wie der Bataillons-Commandant bei der Infanterie, verantwortlich für die kriegstüchtige Ausbildung. Commandant des Ersatz-Bataillons-Cadres analog wie bei der Infanterie. Der Dienst des Bataillons-Adjutanten wurde bis 1813 durch Oberjäger versehen, seither ein Subaltem-Officier für denselben systemisiert. Der Regi­ments-Adjutant beim Kaiser-Jäger-Regimente hatte den gleichen Wirkungs­kreis und die Obliegenheiten wie der Adjutant bei einem Infanterie-Regimente. Gegenwärtig kann dieser Dienst bei den nunmehr bestehenden vier Regi­mentern auch durch einen Hauptmann (den für besondere Verwendungen systemisierten) versehen werden. Rechnungsführer. Seit 1813 systemisiert, Veränderungen wie bei der Infanterie; gegenwärtig für jedes Tyroler Jäger-Regiment drei, für ein Feld­jäger-Bataillon einer systemisiert (kann in der Hauptmanns- oder Subaltern- Charge sein). Proviant-Officier bis 1869 nur im Kriege, seither auch im Frieden nor­miert (sonst wie bei der Infanterie). Feld-Aerzte. Als Chef-Arzt eines Jäger-Bataillons füngierte bis 1869 zu­meist ein Ober-Arzt, seither ist hiezu ein Regiments-Arzt systemisiert. Zeit­weilig waren den Bataillonen auch Unter-Aerzte zugewiesen. Bei den Tyroler Jäger-Regimentern fungiert der rangsälteste als Regi­ments-Chef-Arzt. Die bei einem Regiments- (Bataillons-) Stabe eingetheilten Individuen des Mannschafts-Standes, als Stabsführer, Büchsenmacher, Hilfsarbeiter u.s.w. haben den gleichen Dienst, wie bei der Infanterie, nur bei den selbstständigen Bataillonen in geringerer Zahl normiert. Jedes Feld-Jäger-Bataillon führt schon seit der Errichtung einen Batail­lons-Hornisten (früher Bataillons-Trompeter genannt) im Stande, welcher Oberjägers-Rang hat und beritten ist, daher den Cavallerie-Säbel trägt. Beim Tyroler Jäger-Regiment war anfänglich nur ein Regiments-(Stabs-) Trompeter, seit 1840 auch bei jedem Bataillon ein Bataillons-Trompeter systemisiert. Gegenwärtig ist für jedes Regiment, beziehungsweise Bataillon der Tyroler Kaiser-Jäger ein Regiments-(Bataillons-)Hornist normiert. B. Chargen der Compagnien. a) Ober-Offieiere. Der Hauptmann Lund II. Classe (früher Capitain-Lieutenant). Der Oberlieutenant, der Lieutenant (früher Unterlieutenant höherer und niederer Gebühr, beziehungsweise I. und II. Classe), sämmtliche analog wie bei der Infanterie. Die Charge des Fähnrichs hat bei den Jägern nicht existiert. b) Unter-Officiere und Mannschaft. Der Oberjäger äquiparierend mit dem Feldwebel der Infanterie; der Rechnungs-Unterofficier (früher zweiter Oberjäger); J) Früher konnten ancli Oberste Commandanten eines Jäger-Bataillons sein und war meistens genau festgesetzt, wie viele Stellen eine oder die andere Stabs-Officiers-Charge zu besetzen hatte, so z. B. bis 1848: drei Oberste, drei Oberstlieutenants, sechs Majore, 1852: sechs Oberste, sechs Oberstlieutenants, 18 Majore u. s. w. Gegenwärtig wird das Commando eines Jäger-Bataillons nur in Ausnahmsfällen durch einen Obersten geführt.

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