Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

— 84 — Der Rechnungs-Unterofficier zählt (seit 1867) zum nichtstreitbaren Stande, ist daher nicht mit dem Feuergewehr betheilt. Der Feldwebel ist das führende Organ des Compagnie-Commandanten und der unmittelbare Vorgesetzte der Zugsführer. Bei Ausrückungen ist er zur Vertretung eines Zugs-Commandanten bestimmt, versieht den Inspectionsdienst u. s. w.1). Der Führer war dem Fähnrich zugewiesen, trug in dessen Verhinderung die Fahne, gieng auf die Fahnenwache, war aber von anderen Commandierungen befreit. Er war auch Stellvertreter des Feldwebels und sollte verheirathet sein, damit dessen Weib für die Kranken kochen könne. 1748 wurden die Führer, sowie die Fähnriche, zum Stabe transferiert, ihre Zahl ebenfalls auf acht herabgesetzt. 1764 wieder zu den Compagnien und zwar zu den acht letzten ordinären eingetheilt, oblag ihnen der Dienst im Spital, die Visitierung der Kranken u. s. w. Der Führer konnte auf die Fahnen- und Hauptwache commandiert werden und trug bei Ausrückungen die Fahne. Seit 1805 sind dieselben wieder beim Stahe (siehe Stabsführer, Fahnen­führer). 1857 wurde an Stelle des bisherigen sogenannten „Zugs-Corporals” (siehe Corporal) die Charge der Zugsführer systemisiert. Derselbe ist der Vorgesetzte des ihm zugewiesenen Zuges, er unter­richtet die Mannschaft in allen ihren Obliegenheiten und hält die unter­stehenden Zimmer- und Cameradschafts-Commandanten zur Erfüllung ihrer Pflichten an. Er überwacht das Menagieren seines Zuges, commandiert die Leute in den Dienst, führt eine Monturs-Vormerkung, sowie eine solche über den Bedarf an Limito-Rauchtabak. Der Zugsführer kann eventuell zum Dienst des Inspections-Feldwebels herangezogen werden ; ohne zwingende Nothwendigkeit soll er nie auf längere Zeit vom Zuge abcommandiert werden. Der Fourier hatte die Verwaltung und Verrechnung der Montur nach den Angaben des Hauptmanns zu führen und die Fassungen von Brod und Fourage beim Proviantmeister zu bewirken. Er vertheilte die vom Quartier­meister zugewiesenen Quartiere und leitete das Aufschlagen des Zeltlagers. Im Uebrigen wurde er noch zum Ordonnanzdienste bei den Generalen und beim Regiments-Commandanten verwendet. Von 1722 an versah er, nach Abschaffung des Musterschreibers, auch dessen Dienst, das Compagnie-Schreibgeschäft und Rechnungswesen. 1767 wurden die Fouriere zum Stabe transferiert, ihre Zahl mit neun festgesetzt und versahen nunmehr jeder für eine Division, jedoch für jede Compagnie abgesondert, das Rechnungsgeschäft unter der Aufsicht des Rechnungsführers. Seit 1849 wurde diese Charge bei den Truppen successive aufgelassen und wird dieser Dienst nunmehr durch einen Feldwebel versehen* 2). Der Musterschreiber führte unter der Aufsicht des Compagnie- Commandanten die Rechnungen, sowie das Schreibgeschäft der Compagnie. Er hatte Unterofficiers-Rang und konnte auch zum Schreiben auf der Haupt- oder einer anderen Wache verwendet werden. Seit 1722 erscheint diese Charge nicht mehr, deren Dienst wurde durch den Fourier versehen. v) Der Feldwebel ist mit dem Infanterie-Officiers-Siibel und Revolver bewaffnet. 2) Bis 1798 waren die Fouriere wie die übrigen Unterofficiere gekleidet; in diesem Jalire wurden für dieselben graumelierte, 1802 vorübergehend dunkelblaue, 1808 wieder graue Caput-Röcke, Uniform-Fracks und Beinkleider vorgeschrieben (Schnitt wie für Officiere, nur bei den Röcken ohne Passepoilierung). In allem Uebrigen: Mantel, Hut, Degen etc. wie der Officier, nur das Porte-épée und die Hutrose von Seide.

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