Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte K. und K. Wehrmacht 1. (1898)

Die Fuss-Truppen - I. Infanterie - Die Chargen und ihre Obliegenheiten

- 79 — Die Pionnier-Corporale. Bei jeder Regiments-Pionnier-Abtheilung sind per Bataillon zwei Corporale eingetheilt, welche schon im Frieden für diesen Dienst ausgebildet, als Partieführer und im inneren Dienst als Zugs- oder Cameradschafts-Commandanten verwendet werden. Einer derselben soll befähigt sein, den Commandanten der Abtheilung (den Pionnier-Ofiicier) im Schreibgeschäfte und in der Verrechnung zu vertreten. Die Unterofficiere für den Sanitäts-Hilfsdienst. Als Commandant der aus den Blcssiertenträgern der Compagnien1) im Kriege zusammengestellten „Blessiertenträger-Abtheilung” wird beim Regiments-Stabe ein Feldwebel im Stande geführt, welchem per Bataillon ein Corporal als Leiter der „Blessierten- träger-Patrouillen” beigegeben wdrd2). Diese Chargen unterstehen dem Regiments-Chef-Arzt. Ausserdem sind noch acht Bandagenträger (zwei per Bataillon) heim Stahe systemisiert, welche das ihnen übergebene Sanitäts-Materiale fortzubringen, sich stets bei den Aerzten, welchen sie zugewiesen sind, auf­zuhalten und denselben behilflich zu sein haben3). Die Fleischhauer. Bei jedem Regimente werden fünf dieser Profession kundige Soldaten im Stande geführt. Einer derselben, im Feldwebels-Range stehend, führt das zur Truppe gehörige Schlachtvieh dieser nach, sorgt für dessen Wartung und Pflege und bewirkt die Schlachtungen. Er untersteht dem Proviant-Officier (Commandanten des Gefechts- Trains); als Train- oder Traintheil-Commandant führt er auch den Befehl über die Trainwache. Die übrigen vier Infanteristen (Gefreite) sind ihm zur Hilfeleistung, zur Wartung und als Treiber heigegeben. Die Fahrsoldaten. Bis zum Jahre 1857 hatten die Truppen nur die für die Feld-Ausrüstung erforderlichen Bagage-, Proviant- und sonstigen Fuhrwerke schon im Frieden in Verwahrung, die Pferde, sowie die Fahrmannschaft, damals Knechte genannt, wurden im Kriegsfälle vom Fuhrwesen (nunmehr Train-Truppe) zugewiesen. Seit dem genannten Jahre4) werden beim Regiments-Stabe eine Anzahl von für diesen Dienst geeigneten Soldaten im Kriege evident geführt, welche ursprünglich „Fahr- und Pack-Gemeine” hiessen, jetzt „Fahrsoldaten” genannt werden5). Der Fahrsoldat hat die ihm zugewiesenen Pferde sorgsam zu warten und zu pflegen, sein Fuhrwerk und die Beschirrung in gutem Zustande zu er­halten und darüber zu wachen, dass der Wagen nicht unbefugterweise überladen werde. Er darf auch im Falle der Gefahr sein Fuhrwerk unter keiner Be­dingung verlassen, sondern muss vielmehr alles aufbieten, um dasselbe an den Bestimmungsort zu bringen6). Eine beijedem Infantei'ie-Regimente vorkommende, jedoch nicht obligate Charge, ist jene des „Kapellmeisters'’. Solange die Feldmusiken (Hautboisten-Banden) noch einen geringen Stand hatten, wurde die Leitung derselben in musikalischer Hinsicht zumeist durch den damals (bis 1769) gleichfalls nicht obligaten Regiments-Tambour besorgt. Seit der stetigen Vermehrung der Musiker und der Steigerung der an sie gestellten Anforderungen, wurden die Regimenter genöthigt, tüchtige J) Siehe Personale der Compagnien. а) Im Gebirgskriege wird die Zahl der Corporale, sowie jene der Blessiertenträger verdoppelt (normal drei per Compagnie). 3) Die Blessiertenträger - Unterofficiere tragen eine schwarzgelbe Armbinde, die Mannschaft, sowie die Bandageträger die weissrothe Armbinde mit dem Genfer Kreuze. 4) Organisations-Statut. 5) Gegenwärtig deren Zahl mit 57 systemisiert, hievon einer beim Ersatz-Bataillons­Cadre. б) Die Fahrsoldaten sind wie die übrige Mannschaft bekleidet, mit dem Werndl- Gew'ehr ohne Bajonnett. dann mit dem Pionnier-Säbel bewaffnet.

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