Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 10. (Neue Folge, 1898)

Custine's Einbruch in Deutschland - Massnahmen der Verbündeten gegen Custine's weiteres Vordringen. Treffen an der Lahn. Custine's Versuche in Politik

verlasse sich unterdessen auf die erprobte Treue und Tapferkeit seiner Hessen. Hierauf antwortete der Churfürst von Mainz (24. November), dass er sich um die erwünschte Hilfe von Hannover unmittelbar an den König von England gewendet habe, aber be­fürchte, dass dieser solche nicht früher gewähren werde, bis der Reichs­tag nicht den Reichskrieg an Frankreich förmlich erklärt habe. Der Churfürst von der Pfalz aber besorgte durch Schritte beim Reichstage die Franzosen zu reizen, ihren Ingrimm zu erhöhen, daher er das Aufforderungsschreiben an den niedersächsischen Kreis doch lieber unterliesse; die beste Hilfe erhoffe er von Oesterreich und Preussen. — Und der Reichstag? Nachdem die im Mai 1792 von Oesterreich und Preussen gemeinsam unternommenen Schritte, die deutschen Reichsstände zu thätiger Kriegstheilnahme zu bewegen, erfolglos geblieben waren; nachdem es dem Kaiser nicht gelungen war, den Reichstag zu Regensburg zur Kriegserklärung des gesammten Reiches gegen Frankreich zu vermögen, obwohl der Reichsrath schon seit 1. September über einen diesbezüglichen Vorschlag der kaiser­lichen Kammer berieth v) — kam endlich am 23. November der Ü Dieser Vorschlag, Deutschland „wegen aller durch Frankreich gegen dessen Angehörige ausgeübter und noch befürchtbarer Gewaltsamkeiten“ auf- zumfen, „nunmehr solche Massregeln einzuschlagen, die hinreichend wären, fran­zösischem Uebermuthe ein Ziel zu setzen, alle Gefahr abzuwenden, den Beschä­digten vollkommene Genugthuung und dem gesammten Reiche auslangende Sicher­heit für die Zukunft zu verschaffen“, umfasste folgende Punkte: 1. Alsbald Reichs­krieg in Frankreich zu verkünden; 2. alle durch den Münster’schen Frieden und aus diesem folgenden Verträge an Frankreich geschehenen Abtretungen deutscher Reichslande für nichtig zu erklären; 3. das Triplum des Reichsheeres aufzubieten, dessen Befehlsverhältnisse, Verpflegswesen zu regeln, eine Reichskriegskassa zu bilden; 4. Aufforderung zur Rückkehr an alle, in französischen Diensten stehenden Reichsunterthanen, Ausfuhrverbot für kriegszweckdienliche Mittel und Stoffe; 5. Verfügungen bezüglich des Briefwechsels und der Handelsverhältnisse mit Frankreich; 6. keinem Reichslande besondere eigennützige Neutralität zu ge­statten. Man sollte meinen, der Reichstag — als er Nachrichten von den ungün­stigen Ereignissen in der Champagne und den Niederlanden erhielt — hätte sich beeilen müssen, Beschlüsse zu fassen, deren rechtzeitige Ausführung das sonst wehrlose deutsche Reich gegen die französischen Eroberungsversuche wider­standsfähig gemacht hätte; aber ganz abgesehen von dem schwerfälligen und weiläufigen Geschäftsgänge beim Reichstage wurden mehrere Stände, namentlich des oberrheinischen Kreises, durch Custine’s Eroberungen dermassen eingeschüchtert, dass sie ihrem Gesandten in Regensburg befahlen, sich jeder Abstimmung zu ent­halten, so lange der Feind in der Nähe ihrer Gebiete verweile. Insbesondere er-

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