Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 10. (Neue Folge, 1898)

Custine's Einbruch in Deutschland - Mainz

48 Christen. zu verschaffen wisse. Er verhess Mainz und erreichte das rechte Rheinufer, ohne im Mindesten beunruhigt zu werden.“ Die Capitulation fand unter folgenden Bedingungen statt: Die Mainzer, sowie die mit ihnen vereinten Kreistruppen, konnten frei, mit allen kriegerischen Ehren abziehen, ihre Kriegscassen und ihr Gepäck, aber nur vier bespannte Feldgeschütze sammi Munition mitführen gegen die Verpflichtung, ein Jahr lang, vom Tage des Abschlusses der Uebergabe gerechnet, weder gegen die französische Republik, noch gegen die Bundesgenossen der­selben zu kämpfen. Sämmtliche in der Festung befindlichen Geschütze, aller Kriegs- und Mundvorrath, alle militärischen Magazine, Einrichtungen, auf die Festung bezughabenden Zeich­nungen und sonstigen Papiere hatten daselbst zu verbleiben und waren französischen Commissären zu übergeben. Sämmtliche Beamte, Geistliche und Einwohner von Mainz durften sich mit ihrer Habe aus der Stadt entfernen. Unmittelbar nach vollzogener beiderseitiger Bestätigung der Capitulation würden zwei französische Grenadier-Compagnien das Rheinbrücken- und das Gau-Thor be­setzen. Um vier Uhr nachmittags des 21. erfolgte diese Besetzung und nach Verlauf von zwei Stunden zog Custine mit seinem Generalstabe in Mainz ein. Der Abzug der Belagerten und der Einmarsch der Franzosen war auf den 22. festgesetzt. Trotzdem liess Custine schon in der Nacht zum 22. ein zum Marsche nach Frankfurt bestimmtes Streifcorps (500 Mann unter Houchard), durch Mainz marschieren. x) Am Morgen des 22. October machte hiewegen GL. Gymnich bei Custine späte und vergebliche Vorstellungen. Die Franzosen legten, gegen die geschlossene Uebereinkunft, auf die Mainzer Kriegscassa Beschlag und waren „erst auf eindringliche Vorstellungen zu bewegen, einen Theil des widerrechtlich beschlagnahmten Geldes zurückzuerstatten“. Bei der Kunde von dem Anmarsche der Franzosen gegen Mainz begab sich der Kurfürst von Trier mit seinem ganzen Hofstaate zunächst nach Bonn. Die Regierungsgeschäfte übernahm eine Statthalterschaft und von dieser wieder Kanzler von Hügel. Als Mainz fiel, stieg die Verwirrung auf das Höchste. In Coblenz „war Jeder die ganze Nacht hindurch beschäftigt, seine Effecten ein­0 Tatleau historiqne, II., 162; Chnquet, VI, 111.

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