Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 9. (Neue Folge, 1895)
Rittmeister Kematmüller: Die österreichische Administration in Bayern 1743-45 - Die Einrichtung der Administration und deren Aufgaben
Die österreichische Administration in Bayern 1743—45. 323 Aufhetzung der Bewohner gegen die österreichischen Truppen „viel Unheil, als Todtschläge, Plünderung und Räubereien an Officiers, als Gemeinen und deren Bagage auszuüben sich nicht gescheut . . . wann selbe mit gehorsamlicher Submittierung, mithin bei Haus und Hof sich in einer Zeit von vier Wochen in ihren Amtierungen einfinden werden.“ Nach Verlauf dieser Zeit sollten solche Beamte als „Renitente und Aufwiegler des Landvolkes angesehen“, deren Vermögen con- fisciert und sie selbst der Bestrafung zugeführt werden. *) Als Administrator in Bayern ernannte die Königin den Geheimen Rath und Landeshauptmann in Kärnthen, Johann Anton Grafen Goess, zum Präsidenten der Administration der Ober-Pfalz, mit dem Sitze in Amberg, den Grafen Johann Carl v. Chotek, doch war letzterer der Administration Bayerns, die zu München ihren Sitz hatte, unterstellt. Dem Administrations - Präsidenten, als dem eigentlichen Verwalter der kurbayerischen Lande, hatte FML. Bernklau ..auf sein Begehr in militaribus alle Assistenz und Schätzung zu leisten, auch pro decore eine ordinäre Wacht beizugeben.“ Die österreichische Verwaltung in Bayern wurde durch ein Patent der Königin, aus Wien 21. Juli 1743 datiert,2) angeordnet, denn „nachdem sich auch von denen gesammten kurbayerischen Landen und der Ober-Pfalz, die alleinige Stadt und Festung Ingolstadt ausgenommen, bemeistcrt worden, so erheischet nicht nur Unser Höchster Dienst, sondern auch dieser eroberten Länder selbst eigenes Wohlsein, dass zu Wiederherstellung guter Ordnung und Befestigung sothaner Länder innerlichen Ruhestandes eine zulängliche von uns bevollmächtigte Administration aufgestellet, von derselben Alles, was sowohl in das politicum, als militare und camerale einschlaget, besorget, zu der Inwohner eigenem Besten, den im Jahre 1741 sich geäusserten Empörungen durch alle diensamen Mitteln vorgebogen, annebst auch dahin gesehen werde, damit durch die dortigen Landes-Instanzen die Gott geheiligte Justiz den Armen, wie den Reichen, ohne Unterschied der Person, *) Kön. bayer. allgem. Reichs-Archiv. Oesterr. Successionskrieg. 1743. Fase. VI. Nr. 60. *) Kön. hayer. allgem. Reichs-Archiv. Rel. com. Nr. 16 pro Passau 10. October 1743. 21*