Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

88 Sacken. Jedenfalls sind die militärischen Dispositionen so zu treffen, dass im Falle eines offenen und entschiedenen Widerstandes von Seite der Preussen, die Bundes-Truppen mit Sicherheit und Ordnung ihren Rückzug antreten und ihre Vereinigung mit andern Armee-Corps bewerkstelligen können. Sobald ich über die Entschliessungen des Kurfürsten in Beziehung auf seine Rückkehr nach Cassel und die diesfalls ein­geleiteten Vorkehrungen unterrichtet bin, werde ich mich beeilen, Euer Excellenz davon Kenntniss zu geben.“ Fürst Schwarzenberg an Graf Thun. „Lassen Sie uns gleich wissen, ob der Kurfürst einwilligt, dass Preussen zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes in Hessen mitwirke und ob er mithin seinen Protest zurückzunehmen geneigt ist? Wäre dies der Fall, so hätten wir nichts dagegen, nur müssten wir wünschen, dass Se. kön. Hoheit sich, sobald als möglich, nach Cassel zurückbegebe. Das Vorrücken der Bundes-Truppen hätte desshalb nicht zu unterbleiben. Nach dem hier Besprochenen haben die Preussen in den ersten Tagen der nächsten Woche unsere Truppen über die Etapenstrassen ziehen zu lassen.“ Graf Thun an Fürst Schwarzenberg. Frankfurt, den 30. November */2 1 Uhr Nachts. „Die telegraphische Depesche von Olmütz 29. November, Abends 9 Uhr 45 Minuten habe ich erst heute um 4 Uhr Nach­mittag erhalten. Der Kurfürst kann den Protest nicht zurücknehmen, wird ihm aber keine weitere Folge geben, wenn dies durch eine vor­läufige Erklärung Preussens erleichtert wird; eine zweifache Autorität zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes in Hessen könnte, als die eigene vernichtend, nicht zugegeben werden, wohl aber, dass preussische Truppen sich dem Bundes-Executions-Corps anschliessen, selbstverstanden nach vorher­gegangener Einwilligung des Bundestages; es wäre bereits ein über die Herrn Niebuhr gemachte Eröffnung hinausgehendes Opfer, wenn der Kurfürst ohne

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