Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. 15 Bataillon des Infanterie-Regiments Graf Hartmann-Klarstein Nr. 9; das 1. und 3. Feld-, dann das 1. Landwehr-Bataillon des Infanterie-Regiments Herzog von Wellington Nr. 42. ■ Cavallerie und Artillerie: 4 Escadronen des Fürst Windischgrätz- Chcvauxlegers-Regiments; 2 Escadronen des Fürst Liechten- stein-Chevauxlegers-Regiments. Extra-Corps: ‘/2 Pionnier - Compagnie, 1 Sanitäts-Compagnie, Stahs-Infanterie und Stabs-Dragoner; zusammen rund: 7200 Mann, 550 Pferde und 40 Geschütze. Als Generalstabs-Chef functionierte Major v. Ruff des General- Quartiermeisterstabes. FML. Fürst Schwarzenberg traf am 20. Juni in Bregenz, die Truppen in der Zeit vom 20. bis 27. in ihren Dislocationen mit den Haupt - Stationen: Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz, ein. Gleich bei Ernennung des Fürsten zum Commandanten des Observations-Corps kam demselben ein Erlass des Kriegministers*) sammt beigelegter Instruction zu: „Die wesentlichste Bestimmung des unter die Befehle des Herrn Feldmarschall-Lieutenants gestellten Truppen-Corps in Vor­arlberg geht dahin, auf Anrufen der hiezu befugten Behörden des benachbarten Deutschlands dahin abzurücken, um in den hiezu bezeiclmeten Gegenden zur Unterdrückung der Anarchie mit­zuwirken. Es ist sonach Aufgabe des Ministeriums, dem Herrn Feldmarschall-Lieutenant die Autoritäten deutlich und bestimmt namhaft zu machen, welche als zu der Berufung kaiserlicher Hilfe befugt anzusehen sind. Es sind dies die Folgenden: 1. Der in der Person des Erzherzogs Johann kais. Hoheit füngierende Reichsverweser, respective das durch Se. kais. Hoheit bestellte und in dessen Namen handelnde Reichs-Ministerium. 2. Für den Fall, als der Erzherzog-Reichsverweser von diesem Amte abtreten und im gemeinschaftlichen Einverständniss von Oester­reich und Preussen eine neue Centralgewalt, an welcher Oesterreich Theil nähme, gebildet werden sollte, — diese Centralgewalt. *) K. A. Feld-Acten 1849. 4. Corps in Vorarlberg und Schleswig-Holstein. VI. ad 1.

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