Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)
FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851
Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. 15 Bataillon des Infanterie-Regiments Graf Hartmann-Klarstein Nr. 9; das 1. und 3. Feld-, dann das 1. Landwehr-Bataillon des Infanterie-Regiments Herzog von Wellington Nr. 42. ■ Cavallerie und Artillerie: 4 Escadronen des Fürst Windischgrätz- Chcvauxlegers-Regiments; 2 Escadronen des Fürst Liechten- stein-Chevauxlegers-Regiments. Extra-Corps: ‘/2 Pionnier - Compagnie, 1 Sanitäts-Compagnie, Stahs-Infanterie und Stabs-Dragoner; zusammen rund: 7200 Mann, 550 Pferde und 40 Geschütze. Als Generalstabs-Chef functionierte Major v. Ruff des General- Quartiermeisterstabes. FML. Fürst Schwarzenberg traf am 20. Juni in Bregenz, die Truppen in der Zeit vom 20. bis 27. in ihren Dislocationen mit den Haupt - Stationen: Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz, ein. Gleich bei Ernennung des Fürsten zum Commandanten des Observations-Corps kam demselben ein Erlass des Kriegministers*) sammt beigelegter Instruction zu: „Die wesentlichste Bestimmung des unter die Befehle des Herrn Feldmarschall-Lieutenants gestellten Truppen-Corps in Vorarlberg geht dahin, auf Anrufen der hiezu befugten Behörden des benachbarten Deutschlands dahin abzurücken, um in den hiezu bezeiclmeten Gegenden zur Unterdrückung der Anarchie mitzuwirken. Es ist sonach Aufgabe des Ministeriums, dem Herrn Feldmarschall-Lieutenant die Autoritäten deutlich und bestimmt namhaft zu machen, welche als zu der Berufung kaiserlicher Hilfe befugt anzusehen sind. Es sind dies die Folgenden: 1. Der in der Person des Erzherzogs Johann kais. Hoheit füngierende Reichsverweser, respective das durch Se. kais. Hoheit bestellte und in dessen Namen handelnde Reichs-Ministerium. 2. Für den Fall, als der Erzherzog-Reichsverweser von diesem Amte abtreten und im gemeinschaftlichen Einverständniss von Oesterreich und Preussen eine neue Centralgewalt, an welcher Oesterreich Theil nähme, gebildet werden sollte, — diese Centralgewalt. *) K. A. Feld-Acten 1849. 4. Corps in Vorarlberg und Schleswig-Holstein. VI. ad 1.