Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Der Einmarsch in Hamburg erfolgte genau in der ange­ordneten Weise am 29. und 30. Januar. GM. v. Görger konnte an beiden Tagen dem Corps-Commando berichten, dass sich die Bevöl­kerung dabei vollkommen ruhig verhalten habe, nicht die geringste Demonstration vorgekommen und auch die Einquartierung ohne Störung vor sich gegangen sei. In jedem Regiments-Bezirke, dann beim „Stein-Thor“, in dessen Kühe die Batterie aufgefahren, wurden Wachen von je einem Officiere und 30 Mann bezogen und eine „Allarm-Disposition“ für die Garnison erlassen. Während dieser Zeit nahmen die Truppenbewegungen und der Elbe-Uebergang ihren Fortgang und infolge Anhäufung der Truppen drohte in dem kleinen, gastfreundlichen Lauenburg eine völlige Ueberlastung dieses Landstriches. Es musste nun ernstlich an die dauernde Verlegung von Abtheilungen des Corps nach Mecklenburg, dann nach Lübeck gedacht werden. In beiden Fällen ergaben sich anfänglich gleichfalls Schwierigkeiten. Die mecklen- burg’sche Regierung wandte sich mit einem Protest an FML. von Legeditsch, dass sie wohl in Folge ihr auf diplomatischem Wege zugekommenen Ansuchens die Zustimmung zur Ueberschiffung von Truppen bei Boytzenburg, dann zum Durchmärsche dieser Abtheilungen gegeben, von einer längeren Bequartierung kaiser­licher Truppen aber nicht die Rede gewesen sei und sie müsse sich nun gegen ein solches Ansinnen verwahren. Die Note protestierte nun besonders gegen den Belag von Boytzenburg, Wittenberge. Gadebusch etc. und verlangte von FML. von Legeditsch „die Auf­hebung der getroffenen Dispositionen. Oberstlieutenant von Bülow hat den Auftrag, mündlich das Nähere darzuthun.“ Der Corps-Commandant rechtfertigte in einer Zuschrift an den Grafen Bülow seine Anordnungen bezüglich des längeren Verweilens der k. k. Truppen auf mecklenburg’schem Gebiete und wies darauf hin. dass bisher in allen von diesen Truppen berührten deutschen Ländern die Aufnahme von Seite der Regierungen und der Bevölkerung eine freundliche gewesen und dass diese Länder alle ihrer Bundespflicht entsprochen hätten. Eine Aenderung der Marsch-Disposition sei zur Zeit nicht möglich, aber die Räumung Mecklenburgs werde, sobald es die Umstände gestatten würden, erfolgen. Die Note schloss mit der Bitte: „Se. königliche Hoheit Mittheilungen des k, und k. Kriegs-Archivs. Neue Folge. VIII. 8

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