Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement (1892)

Kriegs-Chronik Oesterreich-Ungarns. Militärischer Führer auf den Kriegsschauplätzen der Monarchie. III. Theil. Der südöstliche Kriegsschauplatz in den Ländern der ungarischen Krone, in Dalmatien und Bosnien - Der Aufstand in Süd-Dalmatien 1869-1870

Der Aufstand in Süd-Dalmatien 1869—1870. 505 Der Aufstand in Süd-Dalmatien 1869—1870. Quellen: Siid-Dalmatien und Montenegro im Jahre 1869. Mit einer Karte. Separat-Abdruck aus der österreichischen Militär-Zeitschrift. Heft I, 1870. — Vrbanic: Geschichte der Bocche di Cattaro 1887. — Pacor: Die Operationen in der Bocche di Cattaro unter GM. Graf Auersperg 1870. — Pacor: Betrachtungen über die Insurrection in Dalmatien 1869. 1871. — Militärische Blätter: Die In­surrection in Dalmatien (October und November 1869). 1870. Durch den Frieden von 1814 wurde Dalmatien dauernd mit der österreichisch-ungarischen Monarchie vereinigt. Der im Vergleiche zu andern Provinzen geringe Flächen­inhalt des Landes, seine eigenthümliche Configuration, endlich die durch die geographische Lage sich ergebende mangelhafte Ver­bindung mit der Gesammtmonarchie trugen dazu bei, die Be­völkerung Dalmatiens länger als dies sonst geschehen wäre, den Einwirkungen der culturellen Fortschritte Europas zu entziehen. Erst der im Herbst 1869, wie es zunächst schien, spontan zum Ausbruche gelangte Aufstand im Kreise Cattaro lenkte die Aufmerksamkeit auf diese halbvergessenen Districte in den unwirth- baren, wilden, zerklüfteten Felsen und Gebirgen, welche sich an den Grenzen Oesterreichs, Montenegros und der Türkei aufbauen. Die unmittelbare Veranlassung zu der Empörung lieferte die bevorstehende Einführung des im Jahre 1868 für die ganze Mon­archie geschaffenen neuen Wehrgesetzes, welches vom October 1869 ab auch in Dalmatien in Wirksamkeit treten sollte. — Während die weitaus überwiegende Majorität der dortigen Bevölkerung sich ohne Widerrede zur Durchführung desselben anschickte, traten im südlichsten Theile des Landes, in einigen Bezirken des Kreises Cattaro, schon bei der Verlautbarung des Gesetzes zahlreiche Symptome zu Tage, welche einen ernsten Widerstand der Be­wohner erwarten liessen. Der Artikel III des neuen Wehrgesetzes lautete: »Die früher vom Militärdienste gänzlich befreit gebliebenen Wehrpflichtigen des ehemaligen Kreises Cattaro und des Festlandes des ehemaligen Kreises Ragusa im Königreiche Dalmatien haben der Wehrpflicht nur in der Landwehr zu genügen.« Scheinbar war beiden Bezirken mit diesen Bestimmungen keine geringe Begünstigung zugewendet

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