Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Neue Folge, 1892)

Major von Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss)

gestehung an Preussen einiger Winterquartiere in Meinem König­reiche Böhmen absolute nicht gefügt werden möge. Euch ist am besten bekannt, dass Meine Armee die Subsistenz unentbehrlich von dortigem Königreich hernehmen müsse. Da nun ohnedas die französischen, kurbayrischen und kursächsischen Truppen in dasselbe einzurücken gedenken, so wird und muss das Aeusserste angewendet werden, um sie ehemöglichst daraus zu vertreiben. Und wie zumal so bald als Kur-Sachsen seine Truppen in Böhmen feindselig einführen wird, es dem König von Preussen an anderwärtiger Gelegenheit und Anlass, sich mit dor­tigem Hof abzuwerfen, nicht ermangeln kann; also fällt anmit auch diese vorgeschützte Ursache gänzlich hinweg. Ihr habt Euch also in den weiteren, das Friedenswerk mit Preussen betreffenden Vorfallenheiten nach Vorausstehendem zu richten. Und sobald man über den drei oberwähnten die Religion, Schulden-Raten und Sicherstellung der Privatorum betreffenden Puncten mit einander einig ist, so kann der definitive Friedens- Tractat durch Vereinbarung der in des Hyndfords Act befindlichen, einem förmlichen Frieden leicht zu adaptirenden, dann der in den hiesigen ehemaligen Projecten einkommenden Artikeln in wenigen Tagen zu Stand gebracht werden etc. „N’ayez point de scrupule on est content de tout.“ ') Der noch am Hofe befindliche GFWM. Baron Lentulus fügte dieser Expedition das nachfolgende Schreiben bei: Pressburg, 21. October 1741. „Es hat gestern Abends I. M. die Königin, das Schrei­ben, welches heute durch einen Courier an E. E. abgeschickt wird, Allergnädigst mir selbst vorgelesen und gefragt, was ich darauf zu erwidern habe, so antwortete allerunterthänigst, dass alle Puncte, bis auf die zwei folgenden, bis zum wirklichen Frieden Anstand nehmen müssten. Diese zwei aber könnten E. E. dem Herrn von Goltz eröffnen, dass selber das Weitere dem König hinterbringen könne, diese sind nun erstlich, dass die ergangenen Avocatorien nicht nach der Rigor genommen werden und diesfalls !) Eigenhändiger Zusatz der Königin nach dem Original im gräflich Neipperg’schen Archive.

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