Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)

Major Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss im VI. Band)

330 Duncker. Der Marschall berichtet nun.: „man redete miteinander darüber, und der Obrist von Goltz versprach es seinem König zu behändigen, auch dabei seine gute officia, das er es beliebe und annehme, beizutragen, wiewohl den Lord Hyndford und mich einigermassen in der Ungewissheit belassend, und alle drei in Betracht der geschlossenen und genauen Allianz mit Frankreich und Bayern, die er dem Exterieur — nach zu besorgen scheint, wiewohl, was daran ist, meines Orts nicht wissen kann, zweifelten, ob es von Seiten seines Königs also genehm gehalten und wirklich eingegangen werden dürfte. Nun wird sich bald hievon, wie der Obrist von Goltz vor­läufig versichert, das Weitere zeigen und die Gewissheit unfehlbar erfolgen, ob der König von Preussen diesen Vorschlag angenommen, oder nicht. Nimmt er solchen an, und die Sache gelangt andurch zur Richtigkeit, so flattire mich, es werde mir dasjenige, so etwa, ohne dazu vorläufig authentisirt gewesen zu sein, in ein so andern einfliessen lassen, nicht neuerdings zur Ungnade gereichen, in Betracht ich weder ein Staatserfahrener bin, noch auch die in derlei Geschäften erforderliche tiefe Einsicht besitze, sondern Alles was hierinfalls gethan, ist geschehen, um einestheils das Accom- m odement, so viel möglich, zu erleichtern, anderentheils aber dem Verlangen des englischen Minister Lord Hyndford, der da auf alles das, so seinen König und die Garantie von Russland, welches den König von Preussen flattirt, nicht minder den Beitritt von Sachsen zur Neutralität betrifft, mit Heftigkeit angedrungen, ein Genügen zu leisten, und ist sich nicht an dem zu stossen, dass in dem Project nur allein die Garantie dessen, so dem König von Preussen in Schlesien überlassen wird, enthalten, allermassen auch und Brinnitz-Flusse ab. Das Herzogthum Oppeln blieb der Königin, Oels kam an Preussen. Die Stadt Neisse sollte geschleift werden. Preussen geht nicht weiter und bewahrt »une exacte neutrality ä l’égard de la reine.« Es folgen nun Bestimmungen über Religions-Angelegenheiten, über Optionsrecht, die Bezahlung der auf Schlesien iacorporirten Schulden nach dem zu erhaltenden Antheile des Landes; bezüglich der Neutralität Preussens Hannover gegenüber etc., und Garantiefestsetzungen. (H. H. u. St. A. Friedens- Acten. Fase. 2d.)

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