Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Major Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss im VI. Band)
' • Major Grafen D’Haussonville, der auf seinem Gute in Schlesien lebte, daselbst aufheben und nach Breslau bringen. (K.-A. 1741, Fase. III ad 60c.) Kundmann in den ..Heimsuchungen Gottes über Schlesien” erzählt pag. 484 auch, dass ebenso die Gemahn des Commandanten in Neisse, Obristen Baron Roth, nebst ihren beiden Kindern als Repressalie für eine von österreichischer Seite wegen Landesverrath arretierte Gräfin Calenberg auf ihren Gütern verhaftet und nach Gross-Glogau gebracht worden, wo sie indessen slandesgemäss gehalten wurde. Grünhagen führt in „Erster schlesischer Krieg“, I, 164, noch einige katholische Edelleute an, die ihrer Anhänglichkeit an die habsburgische Dynastie wegen auf Befehl König Friedrich II. verhaftet wurden. Die Freilassung der Baronin Roth erfolgte indessen, nach einer Corresponded aus Neisse vom 30. Mai 1741 (Wienerisches Diarium N. 44), schon in der zweiten Hälfte Mai. „Tags darauf (28. Mai) wurde ein von dem Feind anher geschickter Trompeter mit verbundenen Augen in hiesige Stadt zu dem commandirenden Herrn General gebracht, derselbe berichtete, dass man von preussischer Seiten des allhiesigen Herrn Commandanten Baron v. Roth bis hero in Arrest gehaltene Frau Gemahlin u n d Kind er wieder auf freien Fuss gestellt und auf ihre Güter zurückkehren lassen, und übrigens verlangte man die Auswechslung der feindlichen Kriegsgefangenen mit den unsrigen.“ König Friedrich interessierte sich besonders für die Freilassung des Baron Reisewitz (Neipperg an die Königin, vom 18. September; Staats-Archiv) und wurde dieser auf Befehl der Königin, wie FM. Neipperg am 16. October, nach den Abmachungen von Klein-Schnellendorf, an Graf Schwerin mittheilen konnte, seiner Haft auf dem Spielberg entlassen und in das österreichische Hauptquartier gebracht, um von hier, bei der nächsten Auswechslung, zur preussischen Armee abgehen zu können. (K.-A. 1741; Fase. XIII, 65. FM. Neipperg an FM. Schwerin.) Später (12. November) verwendete sich Graf Schwerin auch für den noch in Haft befindlichen Grafen Arco, welcher auf Befehl des Grossherzogs ebenfalls (am 20. November) auf freien Fuss gestellt wurde. K.-A. 1741; Fase. XIII, 69 u. 72.) l) Diese Beschwerde, wenn sie stattgefunden, war wenig begründet. Im Mai (9.) befanden sich an preussischen Kriegsgefangenen noch in den Ländern der Königin: In Brünn: Ober-Officiere................................................................................................ 48 Unter-Officiere ... 36 Gemeine....................................................................................................................1046 (unter welchen an 140 Kranke) In Raab und Komorn: Beiläufig an Unterofficieren und Gemeinen 135 In Graz: Officiere . 5 Summe . . 1270 Schaft befindlichen preussischen Ofticiere über erlittenes Tractament beschwerten.“ 1j