Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)
H||| ) Ung. L-A. 1742; Fascikel Januar bis December. dem ein Jahr seit dem Pressburger Landtag verstrichen war, befald, nunmehr ohne Säumen die fehlende Mannschaft zu stellen und für ihre Bekleidung vorzusorgen. Den Comitaten, in denen Seuchen herrschten, wurde gestattet, an Stelle der Naturalleistung für jeden fehlenden Mann zehn Gulden und für dessen Bekleidung zwanzig Gulden an die Petricsevich’sche Casse in Pressburg abzuführen. Der Act der über das ganze Land vertheilten Assentierung der neuen Infanterie verlief unter den dem Lande und den Verhältnissen eigenen gewöhnlichen Vorkommnissen.1) Es waren im Allgemeinen zweckmässige Massnahmen getroffen worden, so dass der Erfolg mindestens nicht durch besondere Hemmnisse von Seite der Militärverwaltung beeinträchtigt zu werden Gefahr lief. Die Königin hatte die Provincial-Commissäre angewiesen, zur Verpflegung der National-Infanterie die rückständigen Beiträge, welche sich zur Zeit auf eine halbe Million beliefen, einzutreihen. Die Comitate erhielten am 3. Januar Befehl von ihr, zu Officieren nur geeignete und kriegskundige Männer im Einverständnisse mit den Obersten zu ernennen, auch für solche, welche der Oberst als nicht geeignet bezeichne, andere zu berufen. Bei Meinungsverschiedenheit zwischen den Obersten und den Comitaten sollte der Districts-General entscheiden. Den Regimentern wurde bewilligt, von den alten regulären ungarischen Infanterie-Regimentern je 50 ältere, im Dienste erfahrene Leute an sich zu ziehen, die ihren Recruten als Beispiel dienen sollten. Die neuen Regimenter gaben dafür je 100 Recruten ab. Die ärztliche Untersuchung der jungen Mannschaft sollte für die Comitate keine Kosten verursachen. Wo Militär-Chirurgen vorhanden waren, mussten diese die Untersuchung unentgeltlich besorgen. Den Civil-Chirurgen wurden für jeden visitierten Mann sechs Kreuzer gezahlt. Die Monturen sollten in Ungarn und aus einheimisch-ungarischen Geweben, nur wenn dies nicht möglich, in den Erbländern verfertigt werden. Endlich mahnte die Königin, dass nicht gewartet werden