Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)
Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)
Die Königin bot jede Mühe auf, um die Errichtung der sechs Regimenter zu betreiben. In ihrem Aufträge schrieb Pálffy am 24. Februar erneuert an die Comitate:1) anstaltet worden sind, durch welche alleinig der Soldat in die königliche Pflicht und Verpflegung tritt und bei solcher Bewandtniss steht nur bei der Pester und all’ anderen Gespanschaften ihre schuldige M annschaft auf einmal in den ex parte regni ausgemessenen Sammel-Plätzen vorzustellen, um sich von allen weiteren Unterhaltungs-Unkosten zu befreien; wenn aber die Leute bisher nicht beisammen sind, folglich entweder bis zu deren Versammlung mehrere Unkosten erfordert werden, oder die einzelne und successive Stellung der Pester und anderen Gespanschaften beschwerlich fallet, kann das königliche Aerar solches nicht entgelten, sondern es wird billig denjenigen beizumessen sein, welche die Stellung in so langer Zeit nicht besser befördert haben. 4. Dieselbe Beschaffenheit hat es auch, wenn im Säroser Comitat die Stellung wegen mangelnder Montur nicht geschehen kann, indem dieser und all’ anderen Gespanschaften oblieget, die Montur zu verschaffen, solches auch, da seit des diesfalls an die sämmtlichen Gespanschaften und Freistädte ergangenen Allergnädigsten königlichen Rescripts mehr als drei Monate verflossen sind, folglich hätte geschehen können, wenn der rechte Eifer angewendet worden wäre. Ohne Montur aber kann bekanntermassen der Soldat keine Dienste leisten, folglich auch keine königliche Verpflegung gemessen, jedoch hat man. um den Gespanschaften all’ immer mögliche Erleichterung zu verschaffen, verordnet, dass, wenn der grösste Theil der Montur vorhanden ist und die Steller die abgängigen Stücke bald nachschaffen zu wollen versichern, derenthalben die Assentierung nicht aufgehalten werden solle. Dessgleichen ist den assentierenden Amts-Subalternen schon mitgegeben worden, dass sie nicht anstehen, die im Königreich Ungarn lange Zeit her sesshaften oder sich aufhaltenden, mithin gleichsam naturalisierten Polacken anzunehmen, wenn diese sonst die erforderliche Tauglichkeit haben. f). Es ergeht auch an den im Oedenburger District angestellten Ober- Commissarium die Verordnung, mit der Stadt Güns ehestens die Abrechnung wegen der gestellten Mannschaft und geliefertem Getreide und Hafer zu pflegen. 6. Wird zwar gut sein, wenn bald angezeigt wird, mit was für Lieferanten die Gespanschaften die Montur contrahiert und wie weit jene die Lieferung prästiert haben, um das Rückständige umso besser eintreiben zu können, weil aber die Gespanschaften die Contracte wegen der Montur und den Säbeln privative angestossen haben und denselben für solche Verschaffung die hinlängliche Vergütung ab aerario zugesagt worden ist, so hegt ersagten Gespanschaften auch hauptsächlich ob, um die Restierung der Schuldigkeit und die rechte Qualität, sowohl bei den Säbeln als Monturs-Sorten, zu sorgen und was bei der Musterung nicht tauglich befunden werden möchte, mit Besserem zu versehen, mithin das königliche Aerar schadlos zu stellen, wohingegen ihnen der Regress an ihre Lieferanten bevor bleibet.« ■) K. A. Sect. II., 1741. II. 3> 2.